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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Freiraum Auflösungen GmbH, Innsbrucker Straße 2, 10825 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Julian Hecht und Lukas Hecht, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 275370 B (nachfolgend „Freiraum“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Auflösungs-, Räumungs-, Entrümpelungs- und Verwertungsleistungen zwischen Freiraum und ihren Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur für die eine oder andere Gruppe; das ist jeweils gekennzeichnet.

(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn Freiraum den Kunden vor Vertragsschluss auf sie hinweist und ihm die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Freiraum ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Freiraum darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen. Freiraum bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden und haftet für das Verhalten der eingesetzten Subunternehmer wie für eigenes Verhalten.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Freiraum erstellt Angebote auf Grundlage von Fotos, Videos oder – im Regelfall – einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung.

(2) Ein nach einer Vor-Ort-Besichtigung schriftlich oder in Textform abgegebenes Festpreisangebot ist verbindlich und für die im Angebot genannte Dauer, mindestens jedoch 14 Tage, gültig. Angebote, die ohne Besichtigung allein auf Grundlage von Kundenangaben, Fotos oder Videos erstellt wurden, sind als unverbindliche Kostenschätzung gekennzeichnet.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (z. B. E-Mail, WhatsApp, Formular) oder wenn Freiraum mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

(4) Mehraufwand: Ergibt sich während der Leistungserbringung ein Aufwand, der bei der Besichtigung nicht erkennbar war (z. B. verdeckte Räume, nachträglich eingebrachte Gegenstände, nicht angekündigte Sonderabfälle), informiert Freiraum den Kunden unverzüglich, benennt die voraussichtlichen Mehrkosten und holt vor Ausführung dessen Zustimmung in Textform ein. Ohne diese Zustimmung entstehen keine Mehrkosten. Beruht der Mehraufwand darauf, dass der Kunde bei der Besichtigung unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat, bleibt der Anspruch von Freiraum auf Vergütung des Mehraufwands unberührt.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Verbraucher zahlen nach Abschluss und Abnahme der Leistung in bar, per EC-/Kartenzahlung oder per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Unternehmer zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 5.000 € kann Freiraum eine angemessene Abschlagszahlung nach Leistungsfortschritt verlangen.

§ 4 Wertanrechnung, Ankauf und Verwertung

(1) Finden sich im Auflösungsgut verwertbare Gegenstände, kann Freiraum diese ankaufen oder vermitteln und den Wert auf die Auflösungskosten anrechnen. Eine Wertanrechnung setzt voraus, dass tatsächlich verwertbare Gegenstände vorhanden sind; sie wird nicht zugesichert.

(2) Freiraum erfasst die zur Anrechnung vorgesehenen Gegenstände vor der Räumung in einer Aufstellung mit Bezeichnung und angesetztem Wert. Die Aufstellung wird dem Kunden in Textform übergeben. Die Anrechnung erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden.

(3) Die Bewertung durch Freiraum ist eine Einschätzung des erzielbaren Verkaufswerts auf Grundlage von Vergleichspreisen. Sie ist kein Gutachten im Sinne einer Bewertung durch einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Dem Kunden steht es frei, vor der Zustimmung eigene Vergleichsangebote einzuholen oder eine eigene Bewertung zu veranlassen.

(4) Der Kunde sichert zu, zur Verfügung über die zur Anrechnung vorgesehenen Gegenstände berechtigt zu sein. Bei Nachlässen, Erbengemeinschaften, Betreuungs- und Insolvenzverfahren ist der Kunde für die Einholung der erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen verantwortlich.

(5) Ergibt sich nach der Verwertung ein erheblich höherer Erlös als der angerechnete Wert, informiert Freiraum den Kunden unaufgefordert und rechnet die Differenz ab, wenn dies im Angebot als Erlösbeteiligung vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin sicher und benennt eine ansprechbare Person.

(2) Gegenstände, die nicht geräumt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten deutlich zu kennzeichnen oder in einem gesondert bezeichneten Raum zusammenzustellen. Freiraum weist den Kunden hierauf vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hin.

(3) Der Kunde informiert Freiraum vor Beginn über bekannte Besonderheiten des Objekts, insbesondere über Sonder- und Gefahrstoffe, Schädlingsbefall, Baumängel oder Zugangsbeschränkungen.

§ 6 Umgang mit Wertgegenständen, Dokumenten und Bargeld

(1) Freiraum weist den Kunden vor Beginn der Arbeiten darauf hin, Wertgegenstände, Dokumente und Bargeld nach Möglichkeit vorher selbst zu sichern.

(2) Werden bei der Räumung dennoch Wertgegenstände, Ausweise, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Sammlungen oder Bargeld aufgefunden, gilt: Der Fund wird nicht mitgenommen, sondern gesondert gesichert, in einem Fundprotokoll mit Datum und Beschreibung erfasst und dem Kunden oder einer von ihm benannten Person am selben Arbeitstag übergeben. Ist eine Übergabe am selben Tag nicht möglich, wird der Fund verschlossen verwahrt und dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

(3) Fundprotokolle werden auf Wunsch in Kopie zur Vorlage bei Nachlassgericht, Betreuungsgericht oder Insolvenzverwaltung ausgehändigt.

(4) Absatz 2 gilt nicht für Gegenstände, die nach § 4 einvernehmlich zur Anrechnung oder zum Ankauf bestimmt wurden.

§ 7 Termine, Abnahme und Mängel

(1) Verbindliche Termine bedürfen der Bestätigung in Textform.

(2) Bei höherer Gewalt, Streik oder behördlichen Maßnahmen, die Freiraum nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung. Beide Seiten können den Vertrag lösen, wenn die Behinderung länger als vier Wochen andauert.

(3) Nach Fertigstellung nimmt der Kunde die Leistung ab. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung in Textform Mängel benennt. Freiraum weist den Kunden bei Fertigstellung auf diese Frist und ihre Bedeutung hin.

(4) Bei berechtigter Mängelrüge beseitigt Freiraum den Mangel innerhalb angemessener Frist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Halteverbotszonen und Container

(1) Halteverbotszonen und Container werden auf Wunsch gesondert beauftragt. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Arbeitstage.

(2) Wird eine behördliche Genehmigung nicht erteilt, entfällt die Leistung. Bereits angefallene Auslagen (insbesondere Behördengebühren) sind zu erstatten, sofern Freiraum die Nichterteilung nicht zu vertreten hat.

(3) Wird ein Container nach Anlieferung nicht angenommen oder weniger als zwei Werktage vor Liefertermin storniert, kann Freiraum die tatsächlich entstandene Leerfahrtgebühr berechnen, pauschal 99 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

(4) Für Diebstahl oder Beschädigung aufgestellter Halteverbotsschilder durch Dritte haftet Freiraum nicht, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.

§ 9 Stornierung durch den Kunden

(1) Storniert der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin, kann Freiraum die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB). Zur Vereinfachung gelten folgende Pauschalen, bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:

(2) Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass Freiraum kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Freiraum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3) Bereits an Dritte gezahlte Auslagen (Halteverbot, Container, Behördengebühren) sind unabhängig davon zu erstatten.

(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 11 bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Freiraum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Freiraum nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Freiraum unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbestätigung wird auf Anfrage vorgelegt.

(4) Für Gegenstände, die der Kunde entgegen § 5 Abs. 2 nicht gekennzeichnet oder gesondert gestellt hat, haftet Freiraum nur nach den Absätzen 1 und 2. Die Pflichten aus § 6 (Umgang mit Wertgegenständen) bleiben unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Freiraum.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Ortstermin in der Wohnung) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Freiraum Auflösungen GmbH, Innsbrucker Straße 2, 10825 Berlin
E-Mail: info@freiraum-aufloesung.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Hinweis zu Eilaufträgen: Soll die Räumung vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnen – etwa wegen einer Wohnungsübergabe oder einer gerichtlichen Frist –, benötigen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform. Sie erhalten dieses Verlangen zusammen mit dem Auftrag zur Bestätigung.

§ 12 Datenschutz

Freiraum verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung

Freiraum ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

Stand: Juli 2026

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