Apothekenauflösung Berlin: Apotheken fachgerecht und vorschriftskonform räumen
Komplette Apothekenauflösung inklusive BtMG-konformer Betäubungsmittel-Entsorgung, Medikamenten-Sondermüll und Dokumentation für die Aufsichtsbehörden.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24h
Freiraum-Auflösungen GmbH räumt Apotheken in Berlin vollständig – vom HV-Tisch über die Schubladensysteme bis zur letzten Medikamentenpackung. Der Service umfasst die vorschriftskonforme Entsorgung von Betäubungsmitteln nach BtMG, die Beseitigung von Arzneimittel-Sondermüll, den fachgerechten Abbau der Apothekeneinrichtung und die besenreine Übergabe der Geschäftsräume. Geschäftsführer Julian Hecht koordiniert jede Apothekenräumung persönlich – mit 5,0 Sternen bei über 43 Google-Bewertungen.
Warum eine Apothekenauflösung besondere Fachkenntnis erfordert
Eine Apotheke aufzulösen ist nicht mit einer gewöhnlichen Gewerbeauflösung vergleichbar. In jeder Apotheke lagern Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Medikamente mit besonderen Entsorgungsvorschriften, temperaturempfindliche Kühlware und chemische Stoffe, die als Sondermüll klassifiziert sind. Hinzu kommt eine spezialisierte Einrichtung – vom HV-Tisch über automatisierte Schubladensysteme bis zu Kommissionierautomaten –, die nicht einfach in einen Container geworfen werden kann.
Gleichzeitig gelten strenge behördliche Auflagen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regeln exakt, wie mit Restbeständen, Dokumentation und Entsorgung bei einer Apothekenschließung zu verfahren ist. Fehler bei der Entsorgung von Betäubungsmitteln können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Freiraum-Auflösungen GmbH kennt diese Vorschriften und hat Erfahrung mit der Räumung von Apotheken in Berlin. Wir wissen, welche Entsorgungswege für welche Substanzklassen vorgeschrieben sind, welche Dokumentation die Aufsichtsbehörden verlangen und wie eine Apothekeneinrichtung fachgerecht demontiert wird, ohne die Bausubstanz zu beschädigen.
Betäubungsmittel: Was das BtMG bei der Apothekenauflösung vorschreibt
Der sensibelste Bereich bei jeder Apothekenauflösung sind die Betäubungsmittel. Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Substanzen der Anlage III BtMG – darunter fallen unter anderem Morphin, Fentanyl-Pflaster, Tilidin, Methadon und diverse weitere Opioide, die in jeder Apotheke vorrätig gehalten werden.
Bei einer Apothekenschließung dürfen diese Substanzen unter keinen Umständen einfach entsorgt werden. Die Vernichtung von Betäubungsmitteln muss dokumentiert erfolgen und gegenüber der zuständigen Landesbehörde – in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – nachgewiesen werden. Das BtMG schreibt vor, dass die Vernichtung in Anwesenheit von zwei Zeugen erfolgt und ein Vernichtungsprotokoll erstellt wird, das mindestens drei Jahre aufbewahrt werden muss.
Wir koordinieren diesen Prozess vollständig: Erfassung des BtM-Bestands anhand des Betäubungsmittelbuchs, Organisation der Vernichtung über zugelassene Entsorgungsstellen, Erstellung der Dokumentation und Übergabe der Protokolle an den Apothekeninhaber für die Behördenunterlagen. Sie müssen sich nicht selbst um die Entsorgungslogistik kümmern.
Medikamente und Arzneimittel-Sondermüll fachgerecht entsorgen
Neben den Betäubungsmitteln lagern in einer Apotheke tausende Medikamentenpackungen, die bei einer Schließung nicht mehr verkauft werden können. Abgelaufene Arzneimittel, angebrochene Packungen und retournierte Medikamente gelten als Sondermüll und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Besonders kritisch sind Zytostatika – Medikamente zur Krebsbehandlung –, die als gefährlicher Abfall eingestuft werden und spezielle Entsorgungsbehälter und Transportgenehmigungen erfordern. Gleiches gilt für Chemikalien aus dem Rezepturlabor: Säuren, Laugen, Lösungsmittel und Reagenzien fallen unter die Gefahrstoffverordnung.
Kühlpflichtige Medikamente – Insuline, bestimmte Impfstoffe, biologische Arzneimittel – müssen bis zur Entsorgung unter kontrollierten Temperaturbedingungen gelagert werden. Wir stellen sicher, dass die Kühlkette bis zur Abholung durch den Sondermüllentsorger nicht unterbrochen wird, damit keine unkontrollierte Freisetzung von Wirkstoffen erfolgt.
Für sämtliche Arzneimittel-Entsorgungen erhalten Sie lückenlose Entsorgungsnachweise mit Angabe der Abfallschlüsselnummern nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Diese Nachweise benötigen Sie für die Dokumentation gegenüber der Apothekerkammer und dem LAGeSo.
Apothekeneinrichtung: HV-Tisch, Schubladensysteme und Kommissionierautomaten
Die Einrichtung einer Apotheke ist hochspezialisiert und oft erheblich wertvoller als die Ausstattung anderer Gewerbebetriebe. Ein moderner Handverkaufstisch (HV-Tisch) kostet neu zwischen 15.000 und 50.000 Euro. Automatisierte Schubladensysteme von Herstellern wie Willach, Rowa oder Mach4 sind Investitionen im fünfstelligen Bereich. Kommissionierautomaten können sechsstellige Anschaffungskosten haben.
Bei der Apothekenauflösung prüfen wir jedes Einrichtungsstück auf Verwertbarkeit. Neuere HV-Tische und Schubladensysteme lassen sich häufig an andere Apotheken, Apotheken-Einrichter oder über spezialisierte Gebrauchtwarenhändler weiterverkaufen. Kommissionierautomaten werden vom Hersteller oder über Fachhändler zurückgenommen. Auch Regalsysteme, Glasvitrinen, Beratungstische und die Sichtwahl-Präsentation haben auf dem Sekundärmarkt einen Wert.
Der Verwertungserlös wird transparent in der Endabrechnung ausgewiesen und von den Räumungskosten abgezogen. Bei gut erhaltenen Einrichtungen kann die Wertanrechnung die Gesamtkosten der Apothekenauflösung erheblich reduzieren – ein Prinzip, das wir auch bei der Praxisauflösung anwenden.
IT-Systeme und Warenwirtschaft: Datensicherheit bei der Apothekenräumung
Jede Apotheke betreibt ein Warenwirtschaftssystem, das Patientendaten, Rezeptinformationen und Betäubungsmittel-Buchungen enthält. Diese Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, der DSGVO und den Aufbewahrungsvorschriften der Apothekenbetriebsordnung.
Vor der Räumung muss geklärt werden, welche Daten aufbewahrt werden müssen und welche vernichtet werden dürfen. Die Aufbewahrungspflicht für Rezeptdaten beträgt in der Regel zehn Jahre. Betäubungsmittel-Buchungen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Wir stimmen mit dem Apothekeninhaber ab, welche Daten gesichert und archiviert werden und welche Datenträger zur Vernichtung freigegeben sind.
Festplatten, Server und Backup-Medien, die zur Vernichtung freigegeben sind, werden physisch zerstört oder nach NIST-Standard gelöscht. Sie erhalten einen Vernichtungsnachweis, der Ihre DSGVO-Pflichten dokumentiert. Kassensysteme, Scanner, Etikettendrucker und Netzwerk-Hardware werden fachgerecht entsorgt oder – bei noch brauchbarem Zustand – der Verwertung zugeführt.
Dokumentation für die Aufsichtsbehörden
Bei einer Apothekenschließung verlangen die Aufsichtsbehörden umfangreiche Nachweise. Die Apothekerkammer Berlin und das LAGeSo benötigen unter anderem: den Nachweis über die ordnungsgemäße Vernichtung von Betäubungsmitteln, Entsorgungsnachweise für Arzneimittel-Sondermüll, den Nachweis der datenschutzkonformen Datenträgervernichtung und die Bestätigung, dass keine Arzneimittel in den allgemeinen Abfallkreislauf gelangt sind.
Wir erstellen diese Dokumentation im Rahmen der Apothekenauflösung und übergeben Ihnen ein vollständiges Nachweispaket. Damit erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflichten gegenüber den Behörden, ohne selbst jeden Entsorgungsvorgang einzeln nachhalten zu müssen.
Praxisbeispiel: Apothekenauflösung in Berlin-Steglitz
Eine inhabergeführte Apotheke in der Schloßstraße in Steglitz – rund 140 Quadratmeter Verkaufsfläche, 60 Quadratmeter Lager und Sozialräume. Der Inhaber ging nach 32 Jahren in den Ruhestand, ein Nachfolger hatte sich nicht gefunden. In der Apotheke standen ein HV-Tisch mit integriertem Schubladensystem von Willach, ein halbautomatischer Kommissionierautomat, 12 laufende Meter Sichtwahl-Regale, ein Rezepturlabor mit Analysenwaage und Chemikalienbestand sowie ein Kühlraum mit temperaturüberwachtem Medikamentenlager.
Unser Team brauchte vier Arbeitstage. Am ersten Tag wurden der Betäubungsmittelbestand erfasst, die Dokumentation mit dem Apothekeninhaber abgestimmt und der BtM-Vernichtungsprozess eingeleitet. Parallel begann die Sortierung des Medikamentenbestands: Kühlware separat, Zytostatika in Spezialbehälter, reguläre Arzneimittel in Entsorgungscontainer. Am zweiten Tag wurden die Sondermüll-Entsorgungen abgeholt und der Abbau der Einrichtung begann. Der HV-Tisch und das Schubladensystem gingen an einen Apotheken-Einrichter, der sie für eine Neueröffnung in Brandenburg übernahm. Am dritten und vierten Tag folgten der Abtransport der restlichen Einrichtung, die IT-Datenträgervernichtung und die besenreine Endreinigung. Der Vermieter übernahm die Fläche ohne Beanstandungen. Die Wertanrechnung für die Einrichtung reduzierte die Gesamtkosten um rund 40 Prozent.
Was kostet eine Apothekenauflösung in Berlin?
Die Kosten einer Apothekenauflösung hängen von der Größe der Apotheke, dem Umfang des Medikamentenbestands, dem Betäubungsmittel-Aufkommen und der Verwertbarkeit der Einrichtung ab.
Als Orientierung: Eine kleinere Apotheke mit bis zu 120 Quadratmetern Verkaufsfläche und überschaubarem BtM-Bestand liegt erfahrungsgemäß zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Eine mittelgroße Apotheke mit Rezepturlabor, Kühlraum und umfangreicherem Warenbestand bewegt sich zwischen 5.000 und 8.000 Euro. Bei Apotheken mit mehreren Filialen oder besonders großen Lagerbeständen erstellen wir individuelle Angebote nach der Besichtigung.
Entscheidend ist die Wertanrechnung: Eine gut erhaltene Apothekeneinrichtung kann den Nettopreis der Räumung erheblich senken. Wir prüfen bei jeder Besichtigung, welche Einrichtungsgegenstände einen Wiederverkaufswert haben, und weisen die Erlöse transparent in der Endabrechnung aus.
In den genannten Preisen sind Räumung, Demontage, Sondermüll-Entsorgung (Medikamente und Chemikalien), BtM-Vernichtungskoordination, normale Entsorgung und besenreine Übergabe enthalten. Die IT-Datenträgervernichtung wird volumenabhängig separat berechnet.
Ablauf einer Apothekenauflösung: Schritt für Schritt
Schritt 1 – Telefonisches Vorgespräch: Wir klären die Rahmendaten: Größe der Apotheke, Art der Einrichtung, ungefährer Medikamentenbestand, vorhandene Betäubungsmittel, Zeitrahmen und Übergabetermin an den Vermieter.
Schritt 2 – Besichtigung vor Ort: Julian Hecht oder ein erfahrener Mitarbeiter besichtigt die Apotheke, erfasst den gesamten Bestand und dokumentiert die Einrichtung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Einrichtungsgegenstände verwertet werden sollen, welche Daten archiviert werden müssen und welcher Zeitplan realistisch ist.
Schritt 3 – Festpreisangebot: Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit Aufschlüsselung aller Positionen: reguläre Räumung, Medikamenten-Sondermüll, BtM-Vernichtung, IT-Entsorgung, geschätzter Verwertungserlös und besenreine Übergabe.
Schritt 4 – BtM-Entsorgung und Medikamentenräumung: Der erste Arbeitstag beginnt mit der Erfassung und Entsorgung der Betäubungsmittel und Sondermüll-Medikamente. Parallel werden Kühlware und Chemikalien separat erfasst und der Abholung durch zertifizierte Entsorger zugeführt.
Schritt 5 – Demontage und Abtransport: Die Apothekeneinrichtung wird fachgerecht demontiert. Verwertbare Teile gehen an Käufer oder Händler, der Rest wird entsorgt. IT-Hardware wird nach Datenvernichtung entfernt.
Schritt 6 – Besenreine Übergabe und Dokumentation: Alle Räume werden gereinigt, Sie erhalten das vollständige Dokumentationspaket (BtM-Vernichtungsprotokoll, Entsorgungsnachweise, Datenträger-Vernichtungsnachweis) und können die Fläche an den Vermieter zurückgeben.
Apothekenauflösung bei Insolvenz oder Todesfall
Besondere Situationen erfordern besondere Sorgfalt. Bei einer Apothekeninsolvenz arbeiten wir direkt mit dem Insolvenzverwalter zusammen und erstellen die erforderliche Inventarisierung und Verwertungsdokumentation für das Gericht. Bei einem Todesfall des Apothekeninhabers unterstützen wir die Erben bei der Organisation der Schließung und koordinieren auf Wunsch die Abstimmung mit der Apothekerkammer Berlin.
In beiden Fällen gelten dieselben strengen Vorschriften für die Betäubungsmittel-Entsorgung und Medikamentenbeseitigung. Der BtM-Bestand muss lückenlos dokumentiert und nachweislich vernichtet werden – unabhängig davon, ob die Apotheke planmäßig geschlossen wird oder nicht.
Häufige Fragen zur Apothekenauflösung
Sie planen die Schließung Ihrer Apotheke oder wurden als Erbe oder Insolvenzverwalter mit der Auflösung beauftragt? Für eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Festpreisangebot erreichen Sie Geschäftsführer Julian Hecht und sein Team unter 030 585 816 730 oder über unser Kontaktformular. Auf unserer Übersichtsseite für gewerbliche Räumungen finden Sie alle weiteren gewerblichen Services im Überblick. Und wenn neben der Apothekenauflösung auch eine Praxisauflösung ansteht – etwa weil ein Arzt im selben Gebäude seine Praxis schließt –, koordinieren wir beide Räumungen als Gesamtpaket.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Kostenlos & unverbindlich
Häufige Fragen
Was passiert mit den Betäubungsmitteln bei einer Apothekenauflösung?
Betäubungsmittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dürfen nicht über den normalen Entsorgungsweg beseitigt werden. Die Vernichtung erfolgt dokumentiert unter Aufsicht – mit Protokoll für die zuständige Landesbehörde. Wir koordinieren den gesamten Prozess mit den zugelassenen Entsorgungsstellen.
Wie lange dauert eine Apothekenauflösung in Berlin?
Eine durchschnittliche Apotheke mit Offizin, Backoffice und Lager räumen wir in 3 bis 5 Arbeitstagen. Bei größeren Apotheken mit mehreren Lagerräumen oder umfangreichen Betäubungsmittel-Beständen kann die Räumung bis zu einer Woche dauern. Die Medikamentenentsorgung läuft parallel und verzögert den Ablauf nicht.
Kann die Apothekeneinrichtung weiterverkauft werden?
Ja. Hochwertige Apothekeneinrichtungen – insbesondere neuere HV-Tische, Schubladensysteme von Herstellern wie Willach oder Rowa, und Kommissionierautomaten – haben auf dem Gebrauchtmarkt einen erheblichen Restwert. Wir prüfen bei der Besichtigung die Verwertbarkeit und rechnen den Erlös auf die Räumungskosten an.
Übernehmen Sie auch die Abmeldung bei der Apothekerkammer?
Die formale Abmeldung bei der Apothekerkammer Berlin und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ist Aufgabe des Apothekeninhabers. Wir stellen jedoch sämtliche Entsorgungsnachweise und Vernichtungsprotokolle zusammen, die Sie für die Abmeldung und die Dokumentation gegenüber den Aufsichtsbehörden benötigen.
Das sagen unsere Kunden
“Ich habe heute ,am 15.10.2025, den Service von Freiraum- Auflösung Zehlendorf genossen. Ein Termin war für eine Entsorgung kurzfristig möglich und wurde zuverlässig und schnell erl...”
“Den Service von Freiraum- Auflösungen kann ich zu einer Entrümpelung nur empfehlen. Ansässig in Zehlendorf wurde mir hier, schnell, gründlich und vertrauenswürdig geholfen. Das Hau...”
“Dieses Team ist unglaublich! Sehr freundlich und nett. Faire und feste Preise und das beste ist KEIN NACHVERHANDELN. Keine Extra Kosten was übersehen worden ist. Sie nehmen alles m...”