Gastronomieauflösung Berlin: Restaurant, Bar und Café komplett auflösen
Wir räumen gastronomische Betriebe komplett – vom Gastraum über die Küche bis zum Lagerbereich.
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Freiraum-Auflösungen räumt Restaurants, Cafés, Bars und Gaststätten in Berlin komplett – von der Großküche über die Theke bis zur letzten Stuhlreihe. Ob Restaurantauflösung, Barräumung oder Kantinen-Entrümpelung: Die Entsorgung von Fettabscheidern, Dunstabzugshauben und Gastro-Equipment erfolgt nachweisgerecht nach gesetzlichen Vorgaben. Freiraum-Auflösungen GmbH mit Sitz in Zehlendorf übernimmt die gesamte Gastronomie-Auflösung inklusive besenreiner Übergabe an den Vermieter.
Wenn ein Restaurant, eine Bar oder ein Café schließt, bleibt selten viel Zeit. Der Mietvertrag läuft aus, der Vermieter drängt auf Rückgabe, und in der Küche stehen tonnenschwere Geräte, die nicht einfach vor die Tür gestellt werden können. Genau hier übernimmt Freiraum-Auflösungen: Wir räumen gastronomische Betriebe in Berlin vollständig – vom Gastraum über die Küche bis zum Lagerbereich.
Eine Restaurantauflösung unterscheidet sich grundlegend von einer normalen Gewerbeauflösung. Es geht nicht nur um Möbel und Akten, sondern um schwere Küchengeräte, fest verbaute Theken, Fettabscheider mit Sondermüll-Status und Kühlhäuser, die fachgerecht demontiert werden müssen. Dazu kommen Hygieneauflagen bei der Entsorgung von Lebensmittelresten und die Frage, was mit noch brauchbarem Gastro-Equipment passiert.
Was gehört alles zu einer Gastronomie-Auflösung?
Ein gastronomischer Betrieb besteht aus deutlich mehr Komponenten als ein Büro oder ein Ladengeschäft. Bei einer Restaurantauflösung in Berlin räumen wir sämtliche Bereiche:
Großküche und Spülbereich: Herde, Kombidämpfer, Friteusen, Salamander, Spülmaschinen, Arbeitstische aus Edelstahl, Regalsysteme, Dunstabzugshauben – all diese Geräte werden demontiert, abtransportiert und je nach Zustand der Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Viele Geräte aus professionellen Küchen haben einen erheblichen Restwert. Wir prüfen bei jeder Auflösung, ob Gastro-Equipment an Händler weiterverkauft werden kann, und verrechnen den Erlös mit den Räumungskosten.
Fettabscheider und Fettleitungen: In jeder gewerblichen Küche gibt es einen Fettabscheider, der nicht einfach in den Hausmüll darf. Fettabscheiderinhalte gelten als Sondermüll und müssen von einem zertifizierten Entsorger abgeholt werden. Wir koordinieren die fachgerechte Entsorgung und stellen Ihnen die entsprechenden Entsorgungsnachweise aus.
Gastraum und Einrichtung: Bestuhlung, Tische, Bänke, Tresen, Dekorationselemente, Beleuchtung, Bilder und Wandverkleidungen – alles, was der Gastraum umfasst. Fest eingebaute Tresen und Barhauben werden demontiert, sofern der Vermieter die Rückgabe im Rohbau-Zustand fordert.
Kühltechnik: Kühlräume, Kühlzellen, Getränkekühlschränke und Tiefkühltruhen enthalten Kältemittel, das nicht einfach freigesetzt werden darf. Die Demontage und Entsorgung erfolgt unter Einhaltung der Kältemittel-Verordnung.
Lager und Keller: Vorräte, Getränkebestände, Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel – alles wird sortiert, entsorgt oder verwertet. Noch haltbare Warenbestände können an karitative Einrichtungen weitergegeben werden, sofern Sie das wünschen.
Wie läuft eine Gastronomieauflösung konkret ab?
Jede Gastronomie-Auflösung beginnt mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Julian Hecht oder ein Mitarbeiter unseres Teams kommt in den Betrieb, geht durch alle Räumlichkeiten – Küche, Gastraum, Lager, Sanitärbereiche, Außenflächen – und dokumentiert den Bestand. Dabei wird erfasst, welche Geräte noch verwertbar sind, wo Sondermüll anfällt und welchen Umfang die Demontagearbeiten haben.
Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Keine versteckten Kosten, keine Nachforderungen. Wenn verwertbares Gastro-Equipment vorhanden ist, weisen wir den geschätzten Verwertungserlös separat aus.
Nach Auftragserteilung stimmen wir den Räumungstermin mit Ihnen ab. Bei gastronomischen Betrieben arbeiten wir häufig außerhalb der Geschäftszeiten benachbarter Betriebe, insbesondere in Wohngebieten oder Einkaufsstraßen. In einer typischen Restaurant-Auflösung rechnen wir mit zwei bis fünf Arbeitstagen, abhängig von der Größe der Küche und dem Umfang der Demontagearbeiten.
Am Ende steht die besenreine Übergabe: Alle Räume sind geräumt, alle Einbauten entfernt (sofern vereinbart), die Böden gefegt und gewischt. Sie erhalten die Entsorgungsnachweise und können den Betrieb bedenkenlos an den Vermieter zurückgeben.
Praxisbeispiel: Italienisches Restaurant in Charlottenburg
Ein typisches Projekt: Ein italienisches Restaurant mit rund 120 Quadratmetern Gastfläche und einer voll ausgestatteten Großküche in einer Seitenstraße am Kurfürstendamm. Der Mietvertrag endete, der Betreiber hatte bereits den Betrieb eingestellt. In der Küche standen ein Kombidämpfer, zwei Friteusen, eine Pizzastation mit Steinofen-Einbau, drei Edelstahl-Arbeitstische und eine gewerbliche Spülmaschine. Der Gastraum war komplett bestuhlt, mit einer fest eingebauten Bar aus Massivholz und Natursteinverkleidung.
Unser Team brauchte vier Arbeitstage. Am ersten Tag wurden Küche und Gastraum dokumentiert und verwertbare Geräte für den Wiederverkauf aussortiert. Der Kombidämpfer und die Spülmaschine gingen an einen Gastro-Gebrauchtwarenhändler. Am zweiten und dritten Tag folgten die Demontage der Bar, der Abtransport der Bestuhlung und die Räumung des Lagers im Keller. Am vierten Tag wurde der Fettabscheider fachgerecht entsorgt und die besenreine Endreinigung durchgeführt. Der Vermieter übernahm die Fläche ohne Beanstandungen.
Was kostet eine Gastronomieauflösung in Berlin?
Die Kosten für eine Gastronomie-Auflösung hängen von mehreren Faktoren ab: Größe des Betriebs, Umfang der Küchenausstattung, fest eingebaute Elemente, Sondermüll-Anfall und Verwertbarkeit des Inventars.
Als Orientierung: Eine kleine Bar oder ein Café mit 40 bis 60 Quadratmetern und überschaubarer Küchenausstattung liegt erfahrungsgemäß zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Ein vollständig ausgestattetes Restaurant mit Großküche, Kühlraum und fest eingebautem Tresen bewegt sich je nach Aufwand zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Bei größeren Betriebsgastronomien oder Cateringunternehmen können die Kosten höher liegen.
Entscheidend ist: Wenn verwertbare Geräte vorhanden sind, senken deren Erlöse die Gesamtkosten. Ein gut erhaltener Kombidämpfer, eine professionelle Kaffeemaschine oder hochwertige Edelstahl-Arbeitstische haben auf dem Gebrauchtmarkt durchaus Wert. Wir prüfen das bei jeder Besichtigung und verrechnen die Erlöse transparent.
Fettabscheider, Kältemittel, Sondermüll: Worauf es bei der Entsorgung ankommt
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Restaurant-Räumung und anderen gewerblichen Auflösungen sind die Entsorgungspflichten im Gastronomiebereich:
Fettabscheider: Nach DIN 4040 müssen Fettabscheider regelmäßig entleert und die Inhalte als Abfall entsorgt werden. Bei einer Betriebsschließung muss der Fettabscheider vollständig geleert und gereinigt werden. Die Inhalte dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Wir beauftragen zertifizierte Entsorger und dokumentieren die ordnungsgemäße Abholung.
Kältemittel: Kühlgeräte und Klimaanlagen enthalten Kältemittel, das nach der F-Gase-Verordnung fachgerecht abgesaugt werden muss, bevor die Geräte entsorgt werden können. Das gilt für Kühlräume ebenso wie für einzelne Kühlschränke.
Lebensmittelreste: Verderbliche Waren müssen getrennt entsorgt werden. Wir organisieren die Abholung durch Entsorgungsunternehmen für organische Abfälle und stellen sicher, dass keine Lebensmittelreste in der Restmüllentsorgung landen, wo sie nichts zu suchen haben.
Reinigungschemikalien: In jedem Gastro-Betrieb stehen Industriereiniger, Entkalker und Desinfektionsmittel. Diese chemischen Substanzen gehören nicht in den Hausmüll und werden von uns der Schadstoffsammlung zugeführt.
Sie erhalten für alle Entsorgungsvorgänge lückenlose Nachweise – das ist gerade bei Betriebsschließungen wichtig, wenn noch Behördengänge oder Abmeldungen anstehen.
Nicht nur Restaurants: Cafés, Bars, Kneipen, Kantinen
Unser Service beschränkt sich nicht auf klassische Restaurants. Wir lösen sämtliche gastronomischen Betriebsformen auf:
Cafés und Bäckereien mit Thekenbereich, Kaffeemaschinen, Vitrinen und Backstationen. Bars und Kneipen mit Zapfanlagen, Kühltheken, Barhockern und Musikequipment. Kantinen und Betriebsgastronomien mit Ausgabetheken, Großküchenequipment und Speisetransportwagen. Imbissbetriebe mit Grillstationen, Fritteusen und kompakter Küchenausstattung. Catering-Unternehmen mit Transportequipment, Warmhaltebehältern und Lagerbeständen.
Egal ob ein kleiner Imbiss an der Schloßstraße in Steglitz oder eine Betriebskantine am Potsdamer Platz – der Ablauf ist immer derselbe: Besichtigung, Festpreisangebot, Räumung, besenreine Übergabe.
Für Vermieter: Wenn der Gastro-Mieter die Fläche nicht zurückgibt
Eine besondere Situation entsteht, wenn ein Gastronomiebetrieb insolvent geht oder der Mieter die Fläche nicht vertragsgemäß zurückgibt. Vermieter stehen dann vor dem Problem, dass ein voll eingerichtetes Restaurant in ihrer Immobilie steht und der nächste Mieter warten muss.
In solchen Fällen arbeiten wir direkt mit Vermietern und deren Rechtsanwälten zusammen. Nach rechtlicher Klärung der Eigentumsverhältnisse am Inventar übernehmen wir die komplette Räumung. Auch Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern ist für uns Routine – wir kennen die Abläufe und wissen, welche Dokumentation die Insolvenzmasse erfordert.
Verwertung von Gastro-Equipment
Professionelle Küchengeräte sind teuer in der Anschaffung und behalten – bei guter Pflege – einen erheblichen Teil ihres Werts. Statt alles pauschal zu entsorgen, prüfen wir bei jeder Restaurantauflösung, welche Geräte weiterverkauft werden können.
Typische Geräte mit Wiederverkaufswert: Kombidämpfer, professionelle Kaffeemaschinen, Edelstahl-Arbeitstische, Kühlvitrinen, Zapfanlagen und hochwertige Bestuhlung. Der Erlös wird transparent in der Endabrechnung ausgewiesen und von den Räumungskosten abgezogen. Für eine komplette Firmenschließung mit mehreren Standorten koordinieren wir die Verwertung betriebsübergreifend.
Zeitdruck bei Mietvertragsende: Schnelle Gastronomie-Räumung
In der Gastronomie enden Mietverträge häufig zu festen Terminen – und die Rückgabefristen sind knapp bemessen. Wir wissen, dass jeder Tag Verzögerung teuer wird: Mietkosten laufen weiter, Vertragsstrafen drohen, der Nachmieter kann nicht einziehen.
Deshalb bieten wir Besichtigungstermine innerhalb von 48 Stunden an und beginnen die Räumung nach Auftragserteilung so schnell wie möglich – in dringenden Fällen auch innerhalb weniger Tage. Für eine unverbindliche Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter 030 585 816 730 oder über unser Kontaktformular.
„Sehr freundlich und nett. Faire und feste Preise – und das Beste: KEIN Nachverhandeln, keine Extra-Kosten. Sie nehmen alles mit. Wir empfehlen die Firma zu 100% weiter."
Häufige Fragen zur Gastronomieauflösung
Wird der Steinboden oder Fliesenspiegel auch entfernt?
Nur wenn der Mietvertrag eine Rückgabe im Rohbauzustand vorsieht. In den meisten Fällen reicht die besenreine Übergabe ohne Rückbau des Bodenbelags. Wir klären das vorab mit Ihnen und Ihrem Vermieter.
Was passiert mit Alkoholbeständen?
Noch verschlossene Spirituosen und Weine haben einen Wert und können weiterverkauft werden. Angebrochene Flaschen werden entsorgt. Wir inventarisieren den Bestand bei der Besichtigung.
Kann ich einzelne Geräte behalten?
Selbstverständlich. Sie markieren, was bleiben soll, und wir räumen den Rest. Das wird bei der Besichtigung gemeinsam festgelegt.
Räumen Sie auch Außengastronomie?
Ja – Terrassenmöbel, Schirme, Heizstrahler, Pflanzkübel und Außenbeleuchtung gehören zum Umfang einer Gastronomie-Auflösung.
Für Lager und Archivräume, die zum Betrieb gehören, erstellen wir kein separates Angebot – das ist im Gesamtpaket enthalten.
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Häufige Fragen
Wird der Steinboden oder Fliesenspiegel auch entfernt?
Nur wenn der Mietvertrag eine Rückgabe im Rohbauzustand vorsieht. In den meisten Fällen reicht die besenreine Übergabe ohne Rückbau des Bodenbelags.
Was passiert mit Alkoholbeständen?
Noch verschlossene Spirituosen und Weine haben einen Wert und können weiterverkauft werden. Angebrochene Flaschen werden entsorgt. Wir inventarisieren den Bestand bei der Besichtigung.
Kann ich einzelne Geräte behalten?
Selbstverständlich. Sie markieren, was bleiben soll, und wir räumen den Rest. Das wird bei der Besichtigung gemeinsam festgelegt.
Räumen Sie auch Außengastronomie?
Ja – Terrassenmöbel, Schirme, Heizstrahler, Pflanzkübel und Außenbeleuchtung gehören zum Umfang einer Gastronomie-Auflösung.
Das sagen unsere Kunden
“Ich habe heute ,am 15.10.2025, den Service von Freiraum- Auflösung Zehlendorf genossen. Ein Termin war für eine Entsorgung kurzfristig möglich und wurde zuverlässig und schnell erl...”
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