Wohnungsauflösung für Hausverwaltungen – schnell, sauber, dokumentiert
Besenreine Übergabe bei Todesfall, Verwahrlosung oder Seniorenumzug – Ihr Dauerpartner in Berlin.
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Freiraum-Auflösungen GmbH ist der Ansprechpartner für Hausverwaltungen in Berlin, die eine schnelle und dokumentierte Wohnungsauflösung benötigen – ob nach dem Tod eines Mieters, bei einer verwahrlosten Wohnung oder vor einem Seniorenumzug. Der Berliner Fachbetrieb aus Zehlendorf übernimmt die komplette Räumung bis zur besenreinen Übergabe an den nächsten Mieter.
Die typischen Szenarien – wann Hausverwaltungen uns beauftragen
Als Hausverwaltung stehen Sie regelmäßig vor Situationen, in denen eine Mietwohnung geräumt werden muss, ohne dass der Mieter selbst dafür sorgen kann oder will. Die Gründe sind unterschiedlich, aber sie haben eines gemeinsam: Es muss schnell, gründlich und rechtlich sauber ablaufen, damit die Wohnung zeitnah wieder vermietbar ist.
Die drei häufigsten Auftragsszenarien in unserer Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen sind der Todesfall eines Mieters, die Räumung einer verwahrlosten Wohnung und die Auflösung im Zuge eines Seniorenumzugs. Jede dieser Situationen bringt eigene Anforderungen mit sich – und jede erfordert einen Dienstleister, der die Abläufe kennt und die Fristen einhält.
Wohnungsauflösung nach dem Tod eines Mieters
Wenn ein Mieter verstirbt, ist die Hausverwaltung oft der erste Ansprechpartner – noch bevor die Erben sich organisiert haben. In vielen Fällen sind die Erben unbekannt, leben weit entfernt oder schlagen das Erbe aus. Die Wohnung steht vollmöbliert leer, der Mietvertrag läuft weiter, und der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung zeitnah wieder zu vermieten.
Wir kennen diese Konstellation gut und haben in den letzten Jahren zahlreiche Wohnungsauflösungen nach Todesfällen für Hausverwaltungen in Berlin durchgeführt. Unser Vorgehen in solchen Fällen: Wir stimmen uns zunächst mit Ihnen und – soweit vorhanden – mit den Erben oder dem Nachlassverwalter ab. Erst wenn die rechtliche Freigabe erteilt ist, beginnen wir mit der Räumung. So stellen wir sicher, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Hausverwaltung in Steglitz beauftragte uns mit der Räumung einer 2-Zimmer-Wohnung eines alleinstehenden Mieters, der ohne bekannte Angehörige verstorben war. Nach Absprache mit dem vom Nachlassgericht bestellten Nachlasspfleger haben wir die Wohnung innerhalb von zwei Arbeitstagen geräumt und besenrein übergeben. Die Hausverwaltung konnte die Neuvermietung noch in derselben Woche einleiten.
Für die Details zur Vorgehensweise bei Nachlassfällen – etwa zur Frage, wer die Kosten trägt und welche Fristen gelten – haben wir eine eigene Informationsseite eingerichtet: Alles zum Ablauf bei einer Auflösung im Todesfall.
Räumung verwahrloster Wohnungen – Messie-Wohnungen und Mietrückstände
Verwahrloste Wohnungen stellen für Hausverwaltungen eine besondere Herausforderung dar. Ob es sich um eine Messie-Wohnung handelt, um eine Wohnung mit extremer Vermüllung oder um eine Räumung nach gerichtlicher Kündigung wegen Mietrückständen – die Anforderungen gehen weit über eine normale Entrümpelung hinaus.
Bei stark verschmutzten oder vermüllten Wohnungen arbeiten wir mit Schutzausrüstung und fachgerechter Entsorgung. Hygienebelastungen durch Lebensmittelreste, Schimmel oder Schädlingsbefall werden sachgemäß beseitigt. In besonders schweren Fällen koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Schädlingsbekämpfern und Reinigungsfachkräften.
Was Hausverwaltungen an unserer Arbeitsweise besonders schätzen: Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung vor und nach der Räumung fotografisch. Diese Dokumentation kann als Nachweis für Schadensersatzforderungen gegenüber dem ehemaligen Mieter oder dessen Versicherung dienen. Bei einer Entrümpelung in Berlin mit diesem Hintergrund erstellen wir auf Wunsch eine detaillierte Aufstellung der Entsorgungsmengen und -kosten.
Wohnungsauflösung bei Seniorenumzug ins Pflegeheim
Das dritte häufige Szenario: Ein älterer Mieter zieht ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen, und die Wohnung muss aufgelöst werden. Oft sind es die Angehörigen oder die Hausverwaltung, die sich um die Auflösung kümmern. Gerade wenn der Mieter Jahrzehnte in der Wohnung gelebt hat, ist der Hausrat entsprechend umfangreich.
Wir arbeiten in solchen Fällen besonders umsichtig – schließlich geht es um das Zuhause eines Menschen, der dort vielleicht 30 oder 40 Jahre gelebt hat. Persönliche Gegenstände, die der Mieter in sein neues Zuhause mitnehmen möchte, werden selbstverständlich separiert und auf Wunsch transportiert. Alles Weitere wird sortiert, verwertet oder fachgerecht entsorgt.
Weitere Informationen zu diesem speziellen Thema finden Sie auf unserer Seite zum Umzug ins Pflegeheim und die anschließende Wohnungsauflösung.
Was eine Wohnungsauflösung im Auftrag einer Hausverwaltung kostet
Die Kosten richten sich nach Wohnungsgröße, Füllgrad und Zustand der Immobilie. Als Orientierung: Eine Standard-Wohnungsauflösung (2 bis 3 Zimmer, normal möbliert) bewegt sich zwischen 800 und 2.500 Euro inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe. Bei verwahrlosten Wohnungen mit starker Vermüllung oder Schädlingsbefall können die Kosten höher liegen – hier ist eine Besichtigung unerlässlich, um ein realistisches Angebot abzugeben.
Wertgegenstände – etwa antike Möbel, Kunstwerke oder funktionsfähige Elektrogeräte – rechnen wir auf die Räumungskosten an. In der Praxis senkt diese Wertanrechnung die Gesamtkosten spürbar. Bei einer gut erhaltenen 3-Zimmer-Altbauwohnung in Wilmersdorf konnten wir die Räumungskosten durch Verwertung des Mobiliars um rund 30 Prozent reduzieren.
Unser Angebot ist nach der Besichtigung verbindlich. Es gibt keine versteckten Zuschläge für Sperrmüll, Treppenhausnutzung oder Anfahrt.
So läuft die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen ab
Der Ablauf unterscheidet sich bewusst von einer einmaligen Privatbeauftragung. Wir wissen, dass Hausverwaltungen dutzende Objekte betreuen und effiziente Prozesse brauchen.
Nach dem Erstgespräch hinterlegen wir Ihre Kontaktdaten und Anforderungen in unserem System. Bei jedem neuen Auftrag genügt ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Adresse und dem Anlass. Wir organisieren die Besichtigung, erstellen das Angebot und setzen die Räumung um – ohne dass Sie sich um Entsorgungslogistik, Sperrmülltermine oder Behördengänge kümmern müssen.
Viele Hausverwaltungen in Berlin arbeiten wiederholt mit uns zusammen. Das spart Zeit, weil die Abläufe eingespielt sind: Sie kennen unsere Arbeitsweise, wir kennen Ihre Erwartungen. Geschäftsführer Julian Hecht ist Ihr direkter Ansprechpartner – nicht eine Callcenter-Nummer, nicht ein wechselnder Sachbearbeiter.
Warum Hausverwaltungen uns als Dienstleister wählen
Freiraum-Auflösungen GmbH bietet Hausverwaltungen drei entscheidende Vorteile. Erstens die Geschwindigkeit: Innerhalb von 48 Stunden ist die Besichtigung erledigt, und die Räumung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis drei Arbeitstagen. Zweitens die Dokumentation: Fotoprotokolle, Entsorgungsnachweise und Übergabeprotokolle – alles, was Sie für Ihre Unterlagen und für die Abrechnung gegenüber Eigentümern oder Mietern benötigen. Drittens die Zuverlässigkeit: Unsere nachweisbar hohe Kundenzufriedenheit spiegelt Pünktlichkeit, saubere Arbeit und klare Kommunikation wider.
Für ein erstes Gespräch oder ein konkretes Angebot erreichen Sie uns unter 030 585 816 730. Alternativ nutzen Sie unser Formular für Geschäftskunden, um uns die Eckdaten direkt mitzuteilen.
Auch für andere Geschäftskunden
Neben Hausverwaltungen arbeiten wir regelmäßig mit weiteren Geschäftskunden zusammen. Makler beauftragen uns für die Räumung vor dem Immobilienverkauf. Insolvenzverwalter nutzen unsere dokumentierte Gewerbeauflösung mit Wertermittlung für die Masse.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Brauche ich die Zustimmung der Erben, bevor Sie räumen?
Ja, grundsätzlich ist die Zustimmung der Erben oder eines Nachlassverwalters erforderlich. In der Praxis stimmen wir uns vorab mit allen relevanten Parteien ab. Wenn die Erben nicht erreichbar sind oder das Erbe ausgeschlagen haben, klären wir gemeinsam mit Ihnen die rechtliche Grundlage – etwa über den Nachlassverwalter oder das Nachlassgericht.
Räumen Sie auch Wohnungen mit extremer Vermüllung?
Ja. Wir haben Erfahrung mit stark vermüllten und hygienisch belasteten Wohnungen. Unser Team ist mit der nötigen Schutzausrüstung ausgestattet, und wir koordinieren bei Bedarf Schädlingsbekämpfung und Spezialreinigung. Der Zustand der Wohnung wird vorab bei der Besichtigung erfasst, sodass das Angebot alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt.
Können Sie die Wohnung so übergeben, dass sie sofort wieder vermietbar ist?
Unsere besenreine Übergabe umfasst die Entfernung aller beweglichen Gegenstände, das Kehren und Wischen der Böden sowie die Beseitigung groben Schmutzes. Für eine renovierungsfertige Übergabe – also mit gestrichenen Wänden, geschliffenen Böden oder reparierten Schäden – arbeiten wir bei Bedarf mit Handwerkspartnern zusammen. Sprechen Sie uns darauf an, wir erstellen ein Gesamtangebot.
Häufige Fragen
Brauche ich die Zustimmung der Erben, bevor Sie räumen?
Ja, grundsätzlich ist die Zustimmung der Erben oder eines Nachlassverwalters erforderlich. In der Praxis stimmen wir uns vorab mit allen relevanten Parteien ab. Wenn die Erben nicht erreichbar sind oder das Erbe ausgeschlagen haben, klären wir gemeinsam mit Ihnen die rechtliche Grundlage – etwa über den Nachlassverwalter oder das Nachlassgericht.
Räumen Sie auch Wohnungen mit extremer Vermüllung?
Ja. Wir haben Erfahrung mit stark vermüllten und hygienisch belasteten Wohnungen. Unser Team ist mit der nötigen Schutzausrüstung ausgestattet, und wir koordinieren bei Bedarf Schädlingsbekämpfung und Spezialreinigung. Der Zustand der Wohnung wird vorab bei der Besichtigung erfasst, sodass das Angebot alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt.
Können Sie die Wohnung so übergeben, dass sie sofort wieder vermietbar ist?
Unsere besenreine Übergabe umfasst die Entfernung aller beweglichen Gegenstände, das Kehren und Wischen der Böden sowie die Beseitigung groben Schmutzes. Für eine renovierungsfertige Übergabe – also mit gestrichenen Wänden, geschliffenen Böden oder reparierten Schäden – arbeiten wir bei Bedarf mit Handwerkspartnern zusammen.
Das sagen unsere Kunden
“Ich habe heute ,am 15.10.2025, den Service von Freiraum- Auflösung Zehlendorf genossen. Ein Termin war für eine Entsorgung kurzfristig möglich und wurde zuverlässig und schnell erl...”
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