Gewerbeauflösung für Insolvenzverwalter – dokumentiert, fristgerecht, masseschonend
Termingerechte Räumung mit lückenloser Dokumentation und Wertermittlung der Insolvenzmasse.
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Freiraum-Auflösungen GmbH räumt Gewerbe- und Betriebsobjekte im Rahmen von Insolvenzverfahren in Berlin – mit lückenloser Dokumentation, Wertermittlung der Insolvenzmasse und nachweisgerechter Entsorgung. Unser Team unter Geschäftsführer Julian Hecht arbeitet regelmäßig mit Insolvenzverwaltern zusammen, die fristgerechte Räumungen und revisionssichere Belege für die Gläubigerbefriedigung benötigen.
Warum Insolvenzverwalter einen spezialisierten Räumungsdienstleister brauchen
Ein Insolvenzverfahren stellt besondere Anforderungen an die Räumung von Gewerbeimmobilien. Anders als bei einer regulären Gewerbeauflösung in Berlin geht es hier nicht nur darum, Räume leer zu übergeben. Jeder Gegenstand ist potenziell Teil der Insolvenzmasse – und damit relevant für die Gläubigerbefriedigung. Gegenstände dürfen nicht einfach entsorgt werden, ohne vorher ihren Wert zu ermitteln und die Entsorgung zu dokumentieren.
In der Praxis bedeutet das: Bevor ein einziger Schreibtisch den Raum verlässt, muss klar sein, ob er verwertbar ist oder ob seine Entsorgung wirtschaftlich sinnvoller ist. Genau hier setzen wir als Freiraum-Auflösungen GmbH an. Geschäftsführer Julian Hecht koordiniert jedes Insolvenzprojekt persönlich und stellt sicher, dass die Abläufe den Anforderungen des Insolvenzrechts entsprechen.
Wir wissen, dass Insolvenzverwalter unter Zeitdruck arbeiten. Gerichtlich gesetzte Fristen, laufende Mietkosten für das Objekt und die Erwartungen der Gläubiger – all das erfordert einen Dienstleister, der nicht erst lange Anlauf braucht, sondern innerhalb von 48 Stunden vor Ort ist, den Bestand sichtet und ein verbindliches Angebot vorlegt.
Unsere Leistungen im Insolvenzverfahren
Bestandsaufnahme und Wertermittlung
Vor jeder Räumung erstellen wir eine detaillierte Bestandsaufnahme des gesamten Inventars. Dabei unterscheiden wir systematisch zwischen verwertbaren Gegenständen, die der Insolvenzmasse zugeführt werden können, und Gegenständen ohne wirtschaftlichen Restwert. Für verwertbare Posten – etwa hochwertige Büromöbel, EDV-Ausstattung, Maschinen oder Ladeneinrichtungen – erstellen wir eine Wertschätzung auf Basis aktueller Marktpreise im Gebrauchtwarenhandel.
Diese Wertermittlung erhalten Sie als tabellarische Aufstellung mit Bezeichnung, Stückzahl, geschätztem Einzelwert und Gesamtwert. So haben Sie eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, welche Gegenstände veräußert, welche zur Verwertung freigegeben und welche entsorgt werden sollen.
Dokumentierte und nachweisgerechte Entsorgung
Jeder Entsorgungsvorgang wird bei uns protokolliert. Sie erhalten für jede Räumung eine vollständige Dokumentation, die folgende Punkte umfasst: Art und Menge der entsorgten Gegenstände, Entsorgungsweg (zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, Recycling, Sperrmüll), Entsorgungsbelege und Wiegescheine, sowie eine Fotodokumentation des Objektzustands vor und nach der Räumung.
Diese Unterlagen sind revisionssicher und können bei Gläubigerversammlungen oder Gerichtsprüfungen vorgelegt werden. Gerade bei größeren Insolvenzmassen ist diese Transparenz entscheidend – sie schützt den Insolvenzverwalter vor dem Vorwurf, Vermögenswerte der Masse nicht ordnungsgemäß behandelt zu haben.
Fristgerechte Räumung – auch unter Zeitdruck
Mietverträge laufen weiter, Sonderkündigungsrechte greifen, und jeder Tag kostet die Masse Geld. Wir sind darauf eingerichtet, auch kurzfristige Räumungsfristen einzuhalten. Eine typische Büroauflösung mit 200 bis 400 Quadratmetern Fläche setzen wir in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen um – inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe.
Bei größeren Objekten – etwa Produktionshallen, Lagerflächen oder Einzelhandelsflächen – planen wir den Einsatz entsprechend und stimmen den Zeitplan vorab mit Ihnen ab. Auch Teilräumungen sind möglich, wenn beispielsweise ein Teil des Inventars noch verkauft werden soll, während der Rest bereits entsorgt wird.
Verwertung zugunsten der Masse
Gegenstände mit Restwert entsorgen wir nicht, sondern führen sie der Verwertung zu. Je nach Art und Zustand der Gegenstände kommen verschiedene Verwertungswege in Frage: Direktverkauf an Gebrauchtwarenhändler, Vermarktung über spezialisierte Plattformen, oder Ankauf durch uns zu einem transparenten Festpreis. Der Verwertungserlös wird sauber dokumentiert und fließt direkt in die Insolvenzmasse.
Ein konkretes Beispiel: Bei der Räumung einer insolventen Werbeagentur in Charlottenburg – rund 300 Quadratmeter Bürofläche mit hochwertiger Einrichtung – konnten wir durch die gezielte Verwertung von Designermöbeln, Apple-Geräten und einer professionellen Kaffeestation einen Erlös von mehreren tausend Euro für die Masse erzielen. Ohne diese Verwertung wäre alles als Sperrmüll entsorgt worden.
Ablauf einer Gewerbeauflösung im Insolvenzfall
Schritt 1 – Erstgespräch und Objektbesichtigung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir innerhalb von 48 Stunden einen Besichtigungstermin. Vor Ort erfassen wir die Objektgröße, den Füllgrad, die Art des Inventars und etwaige Besonderheiten – etwa Gefahrstoffe, fest verbaute Einbauten oder Zugangsbeschränkungen. Sie erhalten in der Regel noch am selben Tag eine erste Einschätzung zu Zeitbedarf und Kosten.
Schritt 2 – Angebot mit Wertermittlung
Auf Basis der Besichtigung erstellen wir ein detailliertes Angebot. Dieses enthält die geschätzten Räumungskosten, eine Aufstellung der verwertbaren Gegenstände mit Wertschätzung und die voraussichtliche Verrechnung – also ob und in welcher Höhe Verwertungserlöse die Räumungskosten reduzieren. Alle Positionen sind transparent aufgeschlüsselt, damit Sie als Insolvenzverwalter die Freigabe gegenüber dem Gericht begründen können.
Schritt 3 – Koordinierte Räumung
Am vereinbarten Termin beginnt unser Team mit der Räumung. Verwertbare Gegenstände werden separat gesichert und abtransportiert. Nicht verwertbare Gegenstände werden fachgerecht entsorgt – sortiert nach Materialart und über zertifizierte Entsorgungswege. Während der gesamten Räumung dokumentieren wir den Fortschritt fotografisch.
Schritt 4 – Besenreine Übergabe und Dokumentation
Nach Abschluss der Räumung übergeben wir das Objekt besenrein – alle beweglichen Gegenstände sind entfernt, der Boden ist gefegt, grober Schmutz ist beseitigt. Sie erhalten die vollständige Entsorgungsdokumentation, die Verwertungsabrechnung und das Übergabeprotokoll – alles in einem Ordner, digital oder auf Papier, wie Sie es bevorzugen.
Welche Objekttypen wir im Insolvenzverfahren räumen
Insolvenzverfahren betreffen die unterschiedlichsten Gewerbearten. Wir haben Erfahrung mit der Räumung von Büros und Bürokomplexen jeder Größe, Einzelhandelsflächen und Ladengeschäften, gastronomischen Betrieben einschließlich Küchentechnik und Einrichtung, Werkstätten und kleinen Produktionsbetrieben, Lagerhallen und Archivräumen sowie Arztpraxen und Therapieeinrichtungen mit Sondermüll.
Gerade bei spezialisierten Betrieben – etwa einer Zahnarztpraxis mit Amalgamresten oder einem Fotolabor mit Chemikalien – ist die fachgerechte Entsorgung besonders wichtig. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und arbeiten mit zertifizierten Entsorgungspartnern zusammen, die auch Sondermüll normgerecht entsorgen können.
Neben gewerblichen Objekten übernehmen wir auch die Räumung von Immobilien vor einer Zwangsversteigerung. Wenn Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Rahmen einer Insolvenz zwangsversteigert werden, muss das Objekt häufig kurzfristig und vollständig geräumt sein. Wir koordinieren die Räumung vor der Zwangsversteigerung termingerecht mit dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Vollstreckungsgericht, sodass das Objekt fristgerecht übergabebereit ist.
Was eine Gewerbeauflösung im Insolvenzverfahren kostet
Die Kosten einer insolvenzrechtlichen Gewerbeauflösung hängen von drei wesentlichen Faktoren ab: der Objektgröße und Lage, dem Füllgrad und der Art des Inventars sowie dem Verwertungspotenzial der vorhandenen Gegenstände.
Als Orientierung: Eine Büroräumung mit 150 bis 300 Quadratmetern Fläche bewegt sich in der Regel zwischen 2.500 und 6.000 Euro. Bei Objekten mit hochwertiger Einrichtung reduziert die Wertanrechnung diese Kosten teilweise erheblich. In Einzelfällen – wenn der Verwertungserlös die Räumungskosten übersteigt – ergibt sich sogar ein positiver Saldo zugunsten der Masse.
Für eine verbindliche Kalkulation benötigen wir immer eine Vor-Ort-Besichtigung. Pauschale Ferndiagnosen am Telefon geben wir bewusst nicht ab, weil sie in der Praxis regelmäßig zu Nachforderungen führen. Unser Angebot ist nach der Besichtigung verbindlich – Überraschungen gibt es nicht.
Warum Insolvenzverwalter mit uns zusammenarbeiten
Freiraum-Auflösungen GmbH ist als GmbH organisiert – das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Unsere nachprüfbar hohe Kundenbewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit uns funktioniert. Unser Standort in Berlin-Zehlendorf ermöglicht kurze Wege in den gesamten Berliner Südwesten und die angrenzenden Bezirke.
Was uns von anderen Räumungsdiensten unterscheidet, ist die konsequente Ausrichtung auf dokumentierte Abläufe. Viele Entrümpelungsfirmen räumen schnell und günstig – aber die Dokumentation, die ein Insolvenzverwalter braucht, liefern sie nicht. Wir liefern beides: zügige Räumung und lückenlose Belege.
Wenn Sie als Insolvenzverwalter einen zuverlässigen Partner für Firmenauflösungen und Betriebsräumungen in Berlin suchen, vereinbaren Sie eine Besichtigung unter 030 585 816 730 oder über unser Kontaktformular.
Auch für andere Geschäftskunden
Neben Insolvenzverwaltern arbeiten wir regelmäßig mit weiteren Geschäftskunden zusammen. Makler beauftragen uns für die Räumung vor dem Immobilienverkauf. Hausverwaltungen nutzen unseren Service bei Todesfällen, Verwahrlosung oder Seniorenumzügen.
Häufige Fragen von Insolvenzverwaltern
Können Sie auch kurzfristig innerhalb weniger Tage räumen?
Ja. Wir sind auf kurzfristige Einsätze eingestellt und können in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Auftragserteilung mit der Räumung beginnen. Bei akutem Zeitdruck – etwa bei einer auslaufenden Mietvertragsfrist – besprechen wir die Prioritäten direkt und organisieren bei Bedarf ein größeres Team.
Wie detailliert ist die Entsorgungsdokumentation?
Unsere Dokumentation umfasst eine positionsweise Aufstellung aller entsorgten Gegenstände, Wiegescheine der Entsorgungsbetriebe, Entsorgungsnachweise nach Abfallrecht und eine Fotodokumentation des Objekts vor und nach der Räumung. Diese Unterlagen sind so aufbereitet, dass sie ohne Nacharbeit in Ihre Insolvenzakte einfließen können.
Was passiert mit Gegenständen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen?
Gegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören – etwa geleastes Equipment oder Waren unter Eigentumsvorbehalt – werden von uns separat gesichert und auf Ihre Anweisung an den jeweiligen Eigentümer herausgegeben. Wir entsorgen nichts, dessen Zugehörigkeit zur Masse nicht geklärt ist.
Arbeiten Sie auch mit Gerichtsvollziehern zusammen?
Bei Zwangsräumungen im Rahmen von Insolvenzverfahren koordinieren wir uns selbstverständlich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher. Wir kennen die Abläufe und stellen sicher, dass die Räumung rechtskonform durchgeführt wird.
Häufige Fragen
Erstellen Sie ein Inventarverzeichnis für das Insolvenzverfahren?
Ja. Bei der Bestandsaufnahme erstellen wir ein detailliertes Inventarverzeichnis mit Zustandsbeschreibung und geschätztem Wert – als separates Dokument für Ihre Akten.
Wie dokumentieren Sie die Verwertung für das Gericht?
Wir dokumentieren den gesamten Verwertungsprozess mit Fotos, Verkaufsbelegen und Entsorgungsnachweisen. Sie erhalten einen gebündelten Bericht, der den Anforderungen der Gläubigerbefriedigung entspricht.
Können Sie kurzfristig nach Gerichtsfreigabe starten?
Ja. Wir halten Kapazitäten für kurzfristige Einsätze bereit. Nach Freigabe durch das Gericht können wir in der Regel innerhalb weniger Tage mit der Räumung beginnen.
Das sagen unsere Kunden
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