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Wohnungsauflösung für Hausverwaltungen, Freiraum Auflösungen Berlin

Wohnungsauflösung für Hausverwaltungen: schnell, sauber, dokumentiert

Besenreine Übergabe bei Todesfall, Verwahrlosung oder Seniorenumzug: Ihr Dauerpartner in Berlin.

Telefon rund um die Uhr · Besichtigung meist in 48 Stunden

Fotos per E-Mail: info@freiraum-aufloesung.de

Kurz gesagt: Wir räumen Wohnungen für Berliner Hausverwaltungen nach Todesfall, Zwangsräumung oder Auszug. Besichtigung in 48 Stunden durch einen der beiden Geschäftsführer, Festpreis schriftlich, Fotoprotokoll und Entsorgungsbelege für Ihre Akte.

Freiraum Auflösungen GmbH räumt Wohnungen für Hausverwaltungen in Berlin, die eine schnelle und dokumentierte Wohnungsauflösung benötigen, ob nach dem Tod eines Mieters, bei einer verwahrlosten Wohnung oder vor einem Seniorenumzug. Der Berliner Fachbetrieb mit Sitz in Schöneberg übernimmt die komplette Räumung bis zur besenreinen Übergabe an den nächsten Mieter.

Die typischen Szenarien: wann Hausverwaltungen uns beauftragen

Als Hausverwaltung stehen Sie regelmäßig vor Situationen, in denen eine Mietwohnung geräumt werden muss, ohne dass der Mieter selbst dafür sorgen kann oder will. Die Gründe sind unterschiedlich, aber sie haben eines gemeinsam: Es muss schnell, gründlich und rechtlich sauber ablaufen, damit die Wohnung zeitnah wieder vermietbar ist.

Die drei häufigsten Auftragsszenarien für Hausverwaltungen sind der Todesfall eines Mieters, die Räumung einer verwahrlosten Wohnung und die Auflösung im Zuge eines Seniorenumzugs. Jede dieser Situationen bringt eigene Anforderungen mit sich, und jede erfordert einen Dienstleister, der die Abläufe kennt und die Fristen einhält. Soll die Wohnung vor der Neuvermietung zusätzlich modernisiert werden, übernehmen wir im selben Auftrag auch die nicht-tragende Entkernung, von Bodenbelägen über alte Bäder bis zur Fläche im Rohbauzustand.

Wohnungsauflösung nach dem Tod eines Mieters

Wenn ein Mieter verstirbt, ist die Hausverwaltung oft der erste Ansprechpartner, noch bevor die Erben sich organisiert haben. In vielen Fällen sind die Erben unbekannt, leben weit entfernt oder schlagen das Erbe aus. Die Wohnung steht vollmöbliert leer, der Mietvertrag läuft weiter, und der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung zeitnah wieder zu vermieten.

Wir kennen diese Konstellation gut: Wohnungsauflösungen nach Todesfällen für Hausverwaltungen in Berlin sind ein Kernfall unseres Tagesgeschäfts. Unser Vorgehen in solchen Fällen: Wir stimmen uns zunächst mit Ihnen und, soweit vorhanden, mit den Erben oder dem Nachlassverwalter ab. Erst wenn die rechtliche Freigabe erteilt ist, beginnen wir mit der Räumung. So stellen wir sicher, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden. Bei mehreren Erben hilft unsere Seite für Erbengemeinschaften bei der Koordination, mit fotografischer Bestandsdokumentation und Rechnung auf die Erbengemeinschaft.

Wie ein solcher Ablauf aussieht: Bei der Räumung einer Wohnung eines alleinstehenden, ohne bekannte Angehörige verstorbenen Mieters klären wir zunächst die rechtliche Grundlage, etwa über den vom Nachlassgericht bestellten Nachlasspfleger. Anschließend räumen wir die Wohnung zügig und übergeben sie besenrein, sodass die Hausverwaltung die Neuvermietung kurzfristig einleiten kann. Mieter verstorben, keine Erben bekannt? Was Sie als Vermieter dürfen und wie ein Nachlasspfleger die Räumung beauftragt, steht unter Wohnungsauflösung nach Todesfall.

Für die Details zur Vorgehensweise bei Nachlassfällen, etwa zur Frage, wer die Kosten trägt und welche Fristen gelten, haben wir eine eigene Informationsseite eingerichtet: Alles zum Ablauf bei einer Auflösung im Todesfall.

Wieder vermietbar übergeben

Wieder vermietbarer Zustand, ohne Beschädigung von Boden, Wänden oder Einbauten.

Vorher-Nachher: Küche mit Einbauzeile, danach Küchenzeile demontiert und Wand frei.
Küche Küchenzeile demontiert, Geräte getrennt entsorgt, Anschlüsse frei.
Vorher-Nachher: Küche mit Einbauschränken und Hausrat, danach geräumt mit gereinigtem Fliesenboden.
Küche Küchenzeile demontiert, Elektrogeräte getrennt entsorgt, Fliesen gereinigt.

Räumung verwahrloster Wohnungen: Messie-Wohnungen und Mietrückstände

Verwahrloste Wohnungen stellen für Hausverwaltungen eine besondere Herausforderung dar. Ob es sich um eine Messie-Wohnung handelt, um eine Wohnung mit extremer Vermüllung oder um eine Räumung nach gerichtlicher Kündigung wegen Mietrückständen, die Anforderungen gehen weit über eine normale Entrümpelung hinaus.

Bei stark verschmutzten oder vermüllten Wohnungen arbeiten wir mit Schutzausrüstung und fachgerechter Entsorgung. Den Hausrat und die Vermüllung räumen wir vollständig; bei Hygienebelastungen durch Lebensmittelreste, Schimmel oder Schädlingsbefall koordinieren wir die anschließende Tiefenreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung über geprüfte Fachbetriebe aus unserem Partnernetzwerk. So bekommen Sie alles aus einer Hand, ohne dass wir Leistungen außerhalb unserer Fachkompetenz selbst ausführen.

Was Hausverwaltungen an unserer Arbeitsweise besonders schätzen: Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung vor und nach der Räumung fotografisch. Diese Dokumentation kann als Nachweis für Schadensersatzforderungen gegenüber dem ehemaligen Mieter oder dessen Versicherung dienen. Bei einer Entrümpelung in Berlin mit diesem Hintergrund erstellen wir auf Wunsch eine detaillierte Aufstellung der Entsorgungsmengen und -kosten.

Wohnungsauflösung bei Seniorenumzug ins Pflegeheim

Das dritte häufige Szenario: Ein älterer Mieter zieht ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen, und die Wohnung muss aufgelöst werden. Oft sind es die Angehörigen oder die Hausverwaltung, die sich um die Auflösung kümmern. Gerade wenn der Mieter Jahrzehnte in der Wohnung gelebt hat, ist der Hausrat entsprechend umfangreich.

Wir arbeiten in solchen Fällen besonders umsichtig, schließlich geht es um das Zuhause eines Menschen, der dort vielleicht 30 oder 40 Jahre gelebt hat. Persönliche Gegenstände, die der Mieter in sein neues Zuhause mitnehmen möchte, werden selbstverständlich separiert und auf Wunsch transportiert. Alles Weitere wird sortiert, verwertet oder fachgerecht entsorgt.

Weitere Informationen zu diesem speziellen Thema finden Sie auf unserer Seite zum Umzug ins Pflegeheim und die anschließende Wohnungsauflösung.

Was eine Wohnungsauflösung im Auftrag einer Hausverwaltung kostet

Die Kosten richten sich nach Wohnungsgröße, Füllgrad und Zustand der Immobilie. Als Orientierung: Eine Standard-Wohnungsauflösung (2 bis 3 Zimmer, normal möbliert) bewegt sich zwischen 1.500 und 3.500 Euro inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe. Bei verwahrlosten Wohnungen mit starker Vermüllung oder Schädlingsbefall liegen die Kosten typischerweise zwischen 4.000 und 7.000 Euro, hier ist eine Besichtigung unerlässlich, um ein realistisches Angebot abzugeben.

Falls sich im Haushalt tatsächlich verwertbare Gegenstände befinden, etwa Antiquitäten, Markenporzellan oder hochwertiger Schmuck, rechnen wir den Erlös auf die Räumungskosten an. Was tatsächlich verwertbar ist, klären wir bei der Besichtigung vor Ort.

Unser Angebot ist nach der Besichtigung verbindlich. Es gibt keine versteckten Zuschläge für Sperrmüll, Treppenhausnutzung oder Anfahrt.

So läuft die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen ab

Der Ablauf unterscheidet sich bewusst von einer einmaligen Privatbeauftragung. Wir wissen, dass Hausverwaltungen dutzende Objekte betreuen und effiziente Prozesse brauchen.

Nach dem Erstgespräch hinterlegen wir Ihre Kontaktdaten und Anforderungen in unserem System. Bei jedem neuen Auftrag genügt ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Adresse und dem Anlass. Wir organisieren die Besichtigung, erstellen das Angebot und setzen die Räumung um, ohne dass Sie sich um Entsorgungslogistik, Sperrmülltermine oder Behördengänge kümmern müssen.

Wir bieten Hausverwaltungen feste Abläufe und einen direkten Ansprechpartner. Das spart Zeit, weil sich die Zusammenarbeit schnell einspielt: Sie lernen unsere Arbeitsweise kennen, wir richten uns nach Ihren Erwartungen. Geschäftsführer Julian Hecht ist Ihr direkter Ansprechpartner, nicht eine Callcenter-Nummer, nicht ein wechselnder Sachbearbeiter.

Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Räumungen

Wer mehrere Objekte im Jahr räumen lässt, braucht kein neues Angebotsverfahren je Einzelfall. Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Bedarf treffen wir deshalb eine schriftliche Rahmenvereinbarung. Sie kostet nichts, bindet Sie zu keiner Mindestmenge und regelt vorab, was sonst jedes Mal neu geklärt werden müsste.

Ein fester Ansprechpartner: Geschäftsführer Julian Hecht, mit Durchwahl und Mobilnummer. Sie melden ein Objekt mit Adresse und Anlass, der Rest läuft ohne weitere Abstimmungsschleife.

Feste Reaktionszeiten: Besichtigung innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Meldung, das schriftliche Festpreisangebot innerhalb von zwei Werktagen. Die Räumung selbst dauert bei einer Wohnung in der Regel ein bis drei Arbeitstage.

Vorab kalkulierte Konditionen: Für die Objekttypen, die bei Ihnen regelmäßig vorkommen, Ein-Zimmer-Wohnung, Drei-Zimmer-Altbau, Keller- oder Dachbodenabteil, legen wir die Preisrahmen einmal gemeinsam fest. Sie wissen dann vor dem Anruf, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen. Verbindlich wird der Festpreis wie immer nach der Besichtigung, weil Menge, Stockwerk und Zugang den Aufwand bestimmen.

Ein einheitliches Dokumentationspaket je Objekt: Fotoprotokoll vor und nach der Räumung, Inventarliste bei zurückgelassenen Gegenständen, Entsorgungsbelege und Übergabeprotokoll, immer im gleichen Format, damit Ihre Ablage und die Abrechnung gegenüber Eigentümern nicht bei jedem Auftrag anders aussehen.

Auf Wunsch eine Sammelrechnung: Statt einer Rechnung je Objekt fassen wir die Aufträge eines Monats zusammen, mit Einzelaufstellung je Adresse.

Wenn Sie wissen wollen, ob sich das für Ihren Bestand lohnt: Rufen Sie unter 030 585 816 730 an oder schreiben Sie uns über das Formular für Geschäftskunden. Wir schauen uns an, wie viele Räumungen bei Ihnen im Jahr anfallen, und schicken Ihnen einen Vorschlag.

Warum Hausverwaltungen uns als Dienstleister wählen

Freiraum Auflösungen GmbH bietet Hausverwaltungen drei entscheidende Vorteile. Erstens die Geschwindigkeit: Innerhalb von 48 Stunden ist die Besichtigung erledigt, persönlich durch einen der beiden Geschäftsführer, Julian oder Lukas Hecht, und die Räumung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis drei Arbeitstagen. Zweitens die Dokumentation: Fotoprotokolle, Entsorgungsbelege und Übergabeprotokolle. Alles, was Sie für Ihre Unterlagen und für die Abrechnung gegenüber Eigentümern oder Mietern benötigen. Drittens die Zuverlässigkeit: Als Familienbetrieb seit 2020 stehen wir mit 4,9 Sternen aus über 80 Google-Bewertungen für Pünktlichkeit, saubere Arbeit und klare Kommunikation.

Für ein erstes Gespräch oder ein konkretes Angebot erreichen Sie uns unter 030 585 816 730. Alternativ nutzen Sie unser Formular für Geschäftskunden, um uns die Eckdaten direkt mitzuteilen.

Auch für andere Geschäftskunden

Neben Hausverwaltungen richtet sich unser Angebot an weitere Geschäftskunden. Für Makler übernehmen wir die Räumung vor dem Immobilienverkauf. Insolvenzverwaltern bieten wir eine dokumentierte Gewerbeauflösung mit Wertermittlung für die Masse.

Wohnungsräumung nach Zwangsräumung: Unterstützung für Vermieter

Nach einer gerichtlichen Zwangsräumung bleiben Wohnungen häufig nicht leer zurück. Zurückgelassener Hausrat, persönliche Gegenstände und oft auch Müll müssen fachgerecht entsorgt werden, bevor die Wohnung neu vermietet werden kann. Die rechtliche Lage ist dabei klar geregelt: Der Vermieter darf zurückgelassene Gegenstände nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist entsorgen.

Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung nach der Zwangsräumung fotografisch und erstellen eine Inventarliste der zurückgelassenen Gegenstände. Dieser Nachweis schützt die Hausverwaltung vor späteren Schadensersatzforderungen des ehemaligen Mieters. Die Räumung selbst erfolgt zügig und besenrein, damit die Neuvermietung schnellstmöglich starten kann. Auch herrenlose Dachboden- oder Keller-Abteile räumen wir in diesem Rahmen, die Dachboden-Entrümpelung und Kellerentrümpelung sind als eigene Leistungen gesondert kalkulierbar.

Wer trägt die Kosten der Wohnungsauflösung?

Eine Frage, die in der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen regelmäßig auftaucht: Wer bezahlt die Räumung? Die Antwort hängt vom Szenario ab.

Bei Todesfall: Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass bezahlt. Wenn Erben vorhanden sind, tragen diese die Kosten. Schlagen alle Erben aus, erbt der Staat; wer dann die Räumung beauftragt, klären wir mit Ihnen. Die Hausverwaltung selbst muss in der Regel nicht in Vorleistung gehen.

Bei Mieterauflösung oder Verwahrlosung: Wenn der Mieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß geräumt hinterlässt, können die Räumungskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden, sofern die Beweislage stimmt. Unsere Fotodokumentation und Kostenaufstellung dient hier als Grundlage.

Bei Zwangsräumung: Die Kosten der gerichtlichen Räumung trägt zunächst der Vermieter, kann sie aber als Schadensersatzforderung beim ehemaligen Mieter geltend machen. Die anschließende Entrümpelung und Herrichtung der Wohnung ist separat zu betrachten.

Wir stellen ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus, die sich für die Abrechnung gegenüber Eigentümern, Versicherungen oder dem Finanzamt eignen.

Häufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung der Erben, bevor Sie räumen?

Ja, grundsätzlich ist die Zustimmung der Erben oder eines Nachlassverwalters erforderlich. In der Praxis stimmen wir uns vorab mit allen relevanten Parteien ab. Wenn die Erben nicht erreichbar sind oder das Erbe ausgeschlagen haben, klären wir gemeinsam mit Ihnen die rechtliche Grundlage, etwa über den Nachlassverwalter oder das Nachlassgericht.

Räumen Sie auch Wohnungen mit extremer Vermüllung?

Ja. Wir haben Erfahrung mit stark vermüllten und hygienisch belasteten Wohnungen. Unser Team ist mit der nötigen Schutzausrüstung ausgestattet, und wir koordinieren bei Bedarf Schädlingsbekämpfung und Spezialreinigung. Der Zustand der Wohnung wird vorab bei der Besichtigung erfasst, sodass das Angebot alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt.

Können Sie die Wohnung so übergeben, dass sie sofort wieder vermietbar ist?

Unsere besenreine Übergabe umfasst die Entfernung aller beweglichen Gegenstände, das Kehren und Wischen der Böden sowie die Beseitigung groben Schmutzes. Für eine renovierungsfertige Übergabe, also mit gestrichenen Wänden, geschliffenen Böden oder reparierten Schäden, arbeiten wir bei Bedarf mit Handwerkspartnern zusammen.

Wer trägt die Kosten der Wohnungsräumung bei einem Todesfall?

Die Räumungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass bezahlt. Wenn Erben vorhanden sind, tragen diese die Kosten. Schlagen alle Erben aus, erbt der Staat; wer dann die Räumung beauftragt, klären wir mit Ihnen. Die Hausverwaltung muss in der Regel nicht in Vorleistung gehen.

Unterstützen Sie auch bei Räumungen nach Zwangsräumung?

Ja. Nach einer gerichtlichen Zwangsräumung entsorgen wir den zurückgelassenen Hausrat fachgerecht. Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung und erstellen eine Inventarliste, die als Nachweis für Schadensersatzforderungen dient.

Das sagen unsere Kunden

4,9
85 Bewertungen

“Alles perfekt. Von der Terminvereinbarung bis zum Abschluss. Die "Jungs" waren kompetent, freundlich, empathisch und schnell. Die Wohnung meiner Mutter wurde geräumt und Möbel ins Pflegeheim gebracht. Alles in einem Schwung. Danke für alles und 5 St…”

Florentine Kost
vor einem Monat

“Vielen Dank an das ganze Team, absolut empfehlenswert! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Entrümpelung war einfach alles top organisiert und super freundlich. Das Team hat meine komplette Wohnung inkl. Keller entrümpelt und aufgelöst –…”

Malou Ruggaber
vor 7 Monaten

“Wir mussten kurzfristig eine Wohnung entrümpeln und waren ehrlich gesagt ziemlich überfordert. Umso erleichterter waren wir über die Unterstützung. Die Kommunikation war unkompliziert, Termine wurden eingehalten und alles wurde zuverlässig erledigt.…”

Viktoriia
vor 3 Monaten

So läuft es ab

Vier Schritte, damit Sie wissen, was wann passiert.

  1. 1

    Kostenlose Besichtigung

    Julian oder Lukas Hecht kommt selbst, nimmt Flächen, Inventar und Zugänge auf und klärt, was verwertet werden kann.

  2. 2

    Festpreis in 24 Stunden

    Schriftliches Angebot mit Einzelpositionen zum Vorlegen. Verwertbares Inventar ist bereits angerechnet.

  3. 3

    Räumung und Entsorgung

    Wir räumen termingerecht, trennen Wertstoffe und entsorgen mit Wiegeschein und Nachweis.

  4. 4

    Übergabe mit Nachweis

    Besenreine Fläche, Fotos und Entsorgungsbelege für Vermieter, Hausverwaltung oder Behörde. Bei gefährlichen Abfällen kommt der Nachweis vom Fachbetrieb.

4,9 bei Google
85 Bewertungen
Termin in 48 h
Besichtigung kostenlos
Festpreis
Keine Nachforderung
Versichert
5 Mio. € je Schadensfall
Entsorgung mit Beleg
Wiegescheine auf Wunsch
Eingetragene GmbH
HRB 275370 B

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