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Bewertung und Wertermittlung von Inventar, Maschinen und Betriebsausstattung – Freiraum-Auflösungen Berlin

Was das Inventar wirklich bringt – belegt mit echten Geboten

Keine Schätzung aus der Tabelle: drei echte Gebote je Los, aus drei verschiedenen Kanälen, mit Name des Bietenden und Datum. Dazu die Kosten daneben und eine Empfehlung, die Sie in die Akte legen können.

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Ihr Ansprechpartner

Julian Hecht

Geschäftsführer, Freiraum Auflösungen GmbH

Die Bewertung mache ich selbst, mit unserem Erfassungsraster und den Käufern, mit denen wir arbeiten. Sie bekommen von mir keine Formelzahl, sondern die Namen der Bietenden und die Beträge — und eine klare Aussage dazu, was ich an Ihrer Stelle täte.

Kurz gesagt: Eine belegte Markteinschätzung sagt, was bewegliches Vermögen am Markt tatsächlich bringt – nicht per Schätzformel, sondern mit drei echten Geboten je Los aus drei verschiedenen Verwertungskanälen. Die Freiraum Auflösungen GmbH liefert dazu Bestandsverzeichnis, Vergleichstabelle mit Demontage- und Entsorgungskosten und eine begründete Empfehlung je Los. Festpreis je Objekt, vor der Begehung genannt, unabhängig vom Ergebnis und unabhängig von einem Folgeauftrag. Es ist kein Gutachten: Freiraum ist kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Die Freiraum Auflösungen GmbH erstellt belegte Markteinschätzungen für bewegliches Vermögen – Maschinen, Betriebsausstattung, Lagerbestände, Praxis- und Gastronomietechnik. Sie erhalten ein Bestandsverzeichnis je Position, drei echte Gebote je verwertbarem Los aus verschiedenen Verwertungskanälen, eine Vergleichstabelle mit den Kosten für Demontage, Transport und Entsorgung sowie eine begründete Empfehlung. Zum Festpreis, der vor der Begehung genannt wird – und unabhängig davon, ob Sie uns anschließend mit der Verwertung beauftragen.

Bei einer Verwertung entscheidet sich fast alles vor dem ersten Handgriff: nämlich an der Frage, was der Bestand wirklich wert ist. Wer sie mit einer Prozentformel auf den Anschaffungswert beantwortet, bekommt eine Zahl, die niemand bezahlt. Wer sie mit einem Angebot des ersten Aufkäufers beantwortet, bekommt dessen Marge. Wir beantworten sie mit Geboten – eingeholt bei den Stellen, die das Los am Ende auch kaufen würden.

Was am Ende in Ihrer Akte liegt

  1. Bestandsverzeichnis je Position mit Hersteller, Typ, Baujahr, Zustand und Foto. Leasinggegenstände, Ware unter Eigentumsvorbehalt und sicherungsübereignetes Gut werden gesondert gekennzeichnet und nicht mitbewertet, solange die Zugehörigkeit ungeklärt ist.
  2. Drei echte Gebote je verwertbarem Los aus drei verschiedenen Kanälen – Fachhandel, Auktionshaus als Dritter, Direktkäufer oder Fachplattform –, jeweils mit Name des Bietenden, Datum und Gültigkeitsdauer.
  3. Vergleichstabelle je Los: höchstes Gebot, Median und der Metall- beziehungsweise Schrottwert als Untergrenze, daneben die Kosten für Demontage, Transport und Entsorgung.
  4. Empfehlung je Los – verwerten, weitergeben oder verschrotten –, mit Begründung und dem realistischen Nettobetrag, der übrig bleibt.
  5. Zeitfenster: ab welchem Datum welcher Erlös noch erreichbar ist, wenn die Fläche zu einem Stichtag übergeben sein muss.

Und wo es keine drei Gebote gibt, steht das so in der Tabelle. Für Sonderanlagen ohne Handelsmarkt existiert oft nur ein Kanal. Dann nennen wir diesen einen Kanal und den Grund, statt eine dritte Zahl zu erfinden, die die Tabelle vollständig aussehen lässt.

Warum eine externe Einschätzung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung sehen in Grundsatz 59 vor, dass Anlage- und Umlaufvermögen sofort nach Verfahrenseröffnung durch Inventur erfasst und „gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines externen Sachverständigen bewertet" wird; die Verwertung selbst hat „unverzüglich und bestmöglich" zu erfolgen.

§ 60 InsO macht daraus ein persönliches Risiko. Der Verwalter haftet allen Beteiligten für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters. Ob ein Preis „bestmöglich" war, entscheidet sich aber erst im Rückblick – und dann zählt nicht die Erinnerung, sondern was dokumentiert wurde. Vergleichswerte aus mehreren Kanälen sind der Beleg, der diese Frage gegenüber Gläubigerausschuss, Gericht und im Streitfall beantwortet. Für Nachlasspfleger gilt derselbe Mechanismus gegenüber dem Nachlassgericht und den späteren Erben, für Banken und Leasinggeber gegenüber der eigenen Revision.

Die Rollenweiche – offen benannt

Wir treten je Verfahren entweder als Verwerter in Ihrem Auftrag oder als Käufer auf, nie in beiden Rollen. Welche Rolle gilt, wird vor der Beauftragung schriftlich festgelegt. Wollen wir eine Position selbst ankaufen, liegt unser Gebot offen neben den fremden Geboten in derselben Tabelle, mit dem Vermerk Eigengebot; ist es nicht das höchste, gilt das höhere fremde Gebot.

Der Reflex wäre, den Eigenankauf im Erstkontakt nicht zu erwähnen. Das halten wir für den schlechteren Weg: Grundsatz 60 verlangt die transparente Veräußerung an unbeteiligte Dritte, und wer davon später erfährt, beendet die Zusammenarbeit. Offen benannt wird aus dem Interessenkonflikt ein prüfbares Verfahren. Wie Ankauf und Verwertung im Auftrag sich unterscheiden, steht auf unserer Seite Ankauf & Verwertung.

Für wen wir bewerten

Insolvenz- und Zwangsverwalter brauchen die belegten Vergleichswerte für die Akte, bevor sie eine Masseverbindlichkeit eingehen – und häufig schon im Eröffnungsverfahren, wo Bestandsaufnahme und Bewertung regelmäßig unproblematisch sind, während Verwertung und Beräumung die Stilllegung voraussetzen. Wie die anschließende Abwicklung aussieht, steht auf der Seite Insolvenzverwertung und Betriebsräumung.

Nachlasspfleger und Nachlassverwalter müssen den Nachlass sichern und ein Verzeichnis vorlegen, bevor Erben bekannt sind. Bewertung und Bestandsaufnahme sind dafür derselbe Arbeitsgang; die spätere Verwertung beschreibt unsere Seite für Nachlassverwalter.

Banken und Leasinggesellschaften mit Sicherungs- oder Rückläufergut brauchen einen Marktwert, den die Revision nachvollziehen kann – nicht einen Restbuchwert. Wir bewerten und verwerten im Auftrag; eine Sicherstellung von Gegenständen bieten wir ausdrücklich nicht an.

Steuerberater und Liquidatoren stehen bei der Betriebsaufgabe vor dem gemeinen Wert nach § 16 Abs. 3 EStG. Ein dokumentierter Verwertungserlös ist der belastbarste Nachweis dafür, weil er auf tatsächlichen Angeboten beruht. Den steuerlichen Zeitdruck dahinter erklärt unser Ratgeber Maschinen und Inventar bei der Betriebsaufgabe verkaufen.

Was wir bewerten

Produktionsmaschinen und Bearbeitungszentren, Werkstatt- und Prüftechnik, Stapler und Flurförderfahrzeuge, Schwerlast- und Palettenregalanlagen, Gastronomie- und Küchentechnik, Praxis-, Labor- und Apothekeneinrichtungen, Lagerbestände und Restwaren, Büroausstattungen ganzer Etagen, Nutzfahrzeuge und Fuhrparks. Bei einer Industrieverwertung ist die Bewertung häufig der erste Schritt und die Demontageplanung der zweite; welcher Verkaufsweg je Maschine den besten Preis bringt, behandelt der Ratgeber Gebrauchte Maschinen verkaufen.

Bei Kunst, Antiquitäten und Sammlungen leisten wir Erstsichtung und Einholung von Schätzungen bei Auktionshäusern und vereidigten Sachverständigen – wir erfassen, fotografieren und erkennen, was eine fachliche Einschätzung braucht, behaupten aber keine eigene Kunstexpertise.

Was diese Leistung nicht ist

Kein Gutachten. Wir sind keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und treten nicht als solche auf. Wo eine förmliche Sachverständigenbewertung verlangt wird, benennen wir einen Sachverständigen und liefern ihm die Bestandsaufnahme zu. Und keine Erlösgarantie: Wir sagen, was drei Kanäle heute bieten, mit Datum und Gültigkeitsdauer – was der Markt in drei Monaten zahlt, weiß niemand.

So beginnt es

Ein Anruf unter 030 585 816 730 oder das Formular unten mit Objektart, Fläche und Frist. Wir nennen den Festpreis, kommen in der Regel binnen 48 Stunden zur Begehung und legen danach los. Auf Wunsch senden wir vorab unser Fähigkeitsdossier – zwei Seiten mit Versicherungssummen, Register, Verfahren und dem offenen Stand dessen, was bei uns noch nicht zertifiziert ist.

Häufige Fragen

Was kostet die Bewertung?

Davor steht die kostenfreie Ersteinschätzung: Nach der Begehung nennen wir die Größenordnung und sagen, ob sich das belegte Verfahren für dieses Objekt überhaupt lohnt – ohne Gebote einzuholen und ohne Kosten für Sie. Bezahlt wird erst das Dokument mit den echten Geboten, und zwar zu einem Festpreis je Objekt, gestaffelt nach Umfang – eine Praxis oder Büroetage mit einem Standort liegt deutlich unter einem Maschinenpark in mehreren Hallen. Den Preis nennen wir vor der Begehung und bestätigen ihn schriftlich. Er ist unabhängig vom Ergebnis und unabhängig davon, ob Sie uns anschließend mit der Verwertung beauftragen. Das ist bewusst so: Eine Zahl, die von einem Folgeauftrag abhängt, taugt nicht als Vergleichswert für Ihre Akte. Reisekosten außerhalb von rund 250 km um Berlin weisen wir gesondert aus.

Woher kommen die drei Gebote?

Aus drei verschiedenen Kanaltypen, damit sich die Gebote nicht gegenseitig bestätigen: dem Fachhandel der jeweiligen Assetklasse, einem Auktionshaus als Dritter und einem Direktkäufer oder einer Fachplattform. Zu jedem Gebot notieren wir Name des Bietenden, Datum und Gültigkeitsdauer. Als Untergrenze ermitteln wir zusätzlich den Metall- beziehungsweise Schrottwert – er sagt, was das Los mindestens wert ist. Und wo für eine Position kein dritter Kanal existiert, etwa bei Sonderanlagen ohne Handelsmarkt, steht genau das in der Tabelle statt einer erfundenen dritten Zahl.

Ist das ein Gutachten?

Nein, und wir nennen es auch nicht so. Wir sind keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und treten nicht als solche auf. Was Sie bekommen, ist eine Markteinschätzung, die ihre Zahlen aus echten Geboten belegt – und damit oft näher am erzielbaren Preis liegt als ein rechnerischer Zeitwert, der keinen Käufer gefragt hat. Wo eine förmliche Sachverständigenbewertung verlangt wird, etwa für ein Gericht oder eine Bilanz, benennen wir Ihnen einen Sachverständigen und liefern ihm die Bestandsaufnahme als Grundlage zu.

Was passiert, wenn Sie eine Position selbst kaufen wollen?

Dann liegt unser Gebot offen neben den fremden Geboten in derselben Tabelle – als weitere Zeile, gleich formatiert, mit dem Vermerk Eigengebot. Ist unser Preis nicht der beste, gilt das höhere fremde Gebot. Grundsätzlich treten wir je Verfahren entweder als Verwerter in Ihrem Auftrag oder als Käufer auf, nie in beiden Rollen; welche Rolle gilt, wird vor der Beauftragung schriftlich festgelegt. Grundsatz 60 der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung verlangt die transparente Veräußerung an unbeteiligte Dritte – die offene Weiche ist der Weg, das einzuhalten, ohne den Eigenankauf zu verschweigen.

Wie lange dauert es?

Zur Begehung sind wir in der Regel binnen 48 Stunden vor Ort. Eine erste Einschätzung der Größenordnung erhalten Sie binnen 24 Stunden nach der Begehung. Die eingeholten Gebote, die Vergleichstabelle und die Empfehlung liegen nach fünf bis zehn Werktagen vor, abhängig von der Anzahl der Lose. Steht ein Räumungsstichtag fest, sagen wir zusätzlich, ab welchem Datum welcher Erlös noch erreichbar ist – Zeit ist in der Verwertung ein Preisfaktor.

Bewerten Sie auch Kunst, Antiquitäten und Sammlungen?

Wir leisten die Erstsichtung und holen Schätzungen bei Auktionshäusern und vereidigten Sachverständigen ein. Eine eigene Kunstexpertise behaupten wir nicht. Das heißt praktisch: Wir erfassen, fotografieren und sortieren den Bestand, erkennen, was einer fachlichen Einschätzung bedarf, und bringen es vor die richtigen Häuser – statt einen Wert zu nennen, für den wir nicht einstehen können.

Was, wenn die Bewertung ergibt, dass sich die Verwertung nicht lohnt?

Dann steht das im Ergebnis, und es ist ein vollwertiges Ergebnis. Sobald Demontage, Transport und Entsorgung einen erheblichen Teil des erzielbaren Preises verschlingen, ist Verschrotten die wirtschaftlich richtige Entscheidung – und die dokumentierte Begründung dafür ist genau das, was Sie gegenüber Gläubigerausschuss, Gericht oder Eigentümer brauchen. Eine Einschätzung, die immer zu einem Erlös kommt, wäre keine Einschätzung, sondern eine Verkaufsunterlage.

Das sagen unsere Kunden

5,0
79 Bewertungen

“Es ging bei uns um die Auflösung der Wohnung meiner Mutter, die nach dem Umzug in ein Pflegeheim komplett geräumt werden musste. Die Entrümpelung wurde sehr ruhig und strukturiert durchgeführt, alles lief ohne Stress und sehr respektvoll ab. Man hatt…”

V
Vincent Saffe
vor 2 Monaten

“Wir sind absolut begeistert von der Arbeit von Freiraum-Auflösungen! Vom ersten Kontakt bis zur Durchführung hat alles reibungslos funktioniert. Die Besichtigung ging schnell, die Kommunikation war klar und unkompliziert und der Termin wurde kurzfris…”

M
Martina Reminder
vor 6 Monaten

“Nach dem Sterbefall eines Angehörigen standen wir vor der schwierigen Aufgabe einer Wohnungsauflösung. FREIRAUM Auflösungen hat uns in dieser Situation sehr emphatisch und kompetent unterstützt. Der Kontakt war jederzeit freundlich und unkompliziert…”

D
Detlef Rolff
vor 2 Monaten
5,0 bei Google
79 Bewertungen
Termin in 48 h
Besichtigung kostenlos
Festpreis
Keine Nachforderung
Versichert
GmbH mit Haftpflicht
Entsorgungs­nachweis
Auf Wunsch dokumentiert
Familienbetrieb
Berlin, seit 2020

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