Wohnungsauflösungen für gesetzliche Betreuer – mit Unterlagen, die vor dem Betreuungsgericht standhalten
Festpreis nach Besichtigung, getrennte Erlösabrechnung zugunsten der betreuten Person, vollständige Nachweise für Ihre Rechnungslegung.
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Kurz gesagt: Freiraum-Auflösungen übernimmt für gesetzliche Betreuer in Berlin die Wohnungsauflösung der betreuten Person: Besichtigung in der Regel binnen 48 Stunden, schriftliches Festpreisangebot, Räumung, besenreine Übergabe. Sie erhalten Angebot, Rechnung mit Einzelposten, Entsorgungsnachweise, Fotodokumentation und Übergabeprotokoll für die Rechnungslegung beim Betreuungsgericht. Erlöse aus verwerteten Gegenständen werden getrennt ausgewiesen und kommen dem Vermögen der betreuten Person zugute.
Die Freiraum-Auflösungen GmbH räumt Wohnungen für Berufsbetreuer, Betreuungsvereine, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte in Berlin und Brandenburg. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Entrümpelung liegt weniger im Räumen selbst als in dem, was danach in Ihrer Akte liegt: ein nachvollziehbar aufgeschlüsseltes Festpreisangebot, eine Rechnung, die sich als Beleg verwenden lässt, Entsorgungsnachweise, eine Foto- und Übergabedokumentation und – wenn verwertbare Gegenstände dabei waren – eine getrennte Erlösaufstellung zugunsten des Vermögens der betreuten Person. Geschäftsführer Julian Hecht ist dabei Ihr fester Ansprechpartner.
Warum eine Betreuungssache anders läuft als eine normale Entrümpelung
Wenn Angehörige eine Wohnung auflösen lassen, zählt am Ende, dass die Wohnung leer und sauber ist. Als gesetzlicher Betreuer geben Sie fremdes Geld aus und müssen jede Ausgabe gegenüber dem Betreuungsgericht begründen können – oft Monate später, wenn niemand mehr im Kopf hat, warum die Räumung 2.400 Euro gekostet hat und was mit dem Wohnzimmerschrank passiert ist. Eine leere Wohnung ist deshalb nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte sind die Belege.
Genau da scheitert die Zusammenarbeit mit vielen Entrümpelungsfirmen: Der Preis wird am Telefon geschätzt, das Angebot besteht aus einer Zeile, die Rechnung nennt „Entrümpelung pauschal", Entsorgungsnachweise gibt es nicht, und was mit verwertbaren Möbeln geschehen ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren. Für Ihre Rechnungslegung ist das unbrauchbar. Wir arbeiten deshalb von der ersten Besichtigung an so, dass am Ende eine prüffähige Unterlage entsteht – ohne dass Sie darum bitten müssen.
Was am Ende in Ihrer Akte liegt
Das Festpreisangebot. Es entsteht nach einer Besichtigung vor Ort, nicht am Telefon, und schlüsselt die Positionen einzeln auf: Räumung nach Räumen und Aufwand, Abtransport, Entsorgung nach Fraktionen, Reinigung, Sonderposten wie Sperrgut, Kellerabteile oder Sondermüll. Sie können dieses Dokument unverändert weiterreichen – ans Betreuungsgericht, an das Sozialamt oder an Angehörige, die wissen wollen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Die Rechnung. Sie folgt derselben Gliederung wie das Angebot, damit sich beide nebeneinanderlegen lassen. Arbeits- und Fahrtkosten weisen wir getrennt von Material- und Entsorgungskosten aus. Das ist relevant, falls im Einzelfall haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend gemacht werden sollen – wobei diese Begünstigung an den eigenen Haushalt gebunden ist und nach dem Tod der betreuten Person für den Nachlass nicht mehr greift. Wir sagen Ihnen im Zweifel lieber, dass es nicht passt, als Ihnen einen Steuervorteil zu versprechen, den es nicht gibt.
Entsorgungsnachweise. Wir arbeiten mit zertifizierten Entsorgungspartnern und reichen die Belege – je nach Fraktion Wiegescheine oder Übernahmescheine – mit der Rechnung ein. Damit ist dokumentiert, dass der Hausrat ordnungsgemäß entsorgt und nicht irgendwo abgestellt wurde. Bei Akten und persönlichen Unterlagen ist auf Wunsch eine DSGVO-konforme Vernichtung mit Nachweis möglich.
Foto- und Übergabedokumentation. Wir fotografieren den Zustand vor Beginn und nach Abschluss der Räumung. Das schützt beide Seiten: Sie können gegenüber dem Gericht belegen, in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde, und bei Streit mit dem Vermieter über Schäden oder Renovierungsbedarf existiert eine Aufnahme vom Übergabetag. Dazu kommt das Übergabeprotokoll mit Datum, Zustand und Unterschriften.
Wertaufstellung und Erlösnachweis, sofern verwertbare Gegenstände vorhanden waren. Dazu unten mehr – es ist der Punkt, an dem die meisten Rückfragen entstehen.
Sie haben aktuell einen Fall? Rufen Sie an – wir besichtigen in der Regel innerhalb von 48 Stunden und sagen Ihnen offen, ob wir den Termin halten können.
030 585 816 730Kostenlos Festpreis Diskret
Erlöse gehören der betreuten Person – deshalb rechnen wir sie getrennt ab
In vielen Wohnungen steht etwas, das noch Geld wert ist: gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Musikinstrumente, Sammlungen, Schmuck, gelegentlich Antiquitäten oder Kunst. Üblich ist in der Branche, den geschätzten Wert einfach als Rabatt vom Räumungspreis abzuziehen. Für eine Betreuung ist das die falsche Konstruktion. Der Erlös gehört zum Vermögen der betreuten Person, und Sie müssen später belegen können, was daraus geworden ist. Ein stillschweigend eingerechneter Rabatt lässt sich nicht mehr auseinanderdividieren.
Wir machen es deshalb zweistufig. Vor der Räumung erfassen wir die verwertbaren Gegenstände in einer Aufstellung mit Bezeichnung, Zustand und einer marktbasierten Wertschätzung – eine Einschätzung anhand aktueller Gebrauchtmarktpreise, kein Sachverständigengutachten; diesen Unterschied benennen wir ausdrücklich, damit Sie ihn gegenüber dem Gericht nicht anders darstellen als er ist. Nach der Verwertung erhalten Sie eine Abrechnung, welcher Posten zu welchem Preis über welchen Weg verkauft wurde. Der Erlös geht auf das Konto der betreuten Person; eine Verrechnung mit unserer Rechnung erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich und schriftlich so wünschen.
Ehrlich dazugesagt: In der Mehrzahl der Wohnungen deckt der Erlös die Räumungskosten nicht. Gebrauchte Standardmöbel bringen am Markt fast nichts, und der Aufwand, sie zu verkaufen, übersteigt oft den Erlös. Nennenswerte Beträge entstehen dort, wo tatsächlich Werte vorhanden sind. Wie wir bewerten und ankaufen, zeigen unsere Seiten zum Wertgegenstände-Ankauf in Berlin und zur Nachlassverwertung. Wir stellen keine Erlöse in Aussicht, die wir vorher nicht gesehen haben – das würde Ihnen die Kalkulation gegenüber dem Gericht kaputtmachen.
Wenn das Vermögen nicht reicht: Kostenübernahme durch das Sozialamt
Ist die betreute Person mittellos, kommt eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach dem SGB XII in Betracht. In der Praxis entscheidet die Qualität des Antrags über Dauer und Ergebnis. Zwei Punkte sind dabei wiederkehrend:
Vergleichsangebote. Die meisten Berliner Sozialämter erwarten zwei bis drei vergleichbare Angebote. Vergleichbar heißt: gleiche Bezugsgrößen, aufgeschlüsselte Positionen, nachvollziehbarer Aufwand. Unser Angebot ist genau dafür formatiert, damit die Sachbearbeitung es ohne Rückfrage neben ein anderes legen kann. Wir liefern es nach der Besichtigung in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden, weil in diesen Fällen die laufende Miete gegen Sie arbeitet.
Die Krankenkasse zahlt nicht. Das kommt regelmäßig als Frage – auch wenn die Wohnungsauflösung unmittelbare Folge eines Heimeinzugs aus medizinischen Gründen ist. Eine Wohnungsauflösung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuständig sind das Vermögen der betreuten Person und, wenn das nicht reicht, der Sozialhilfeträger. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verschafft Ihnen nur einen abgelehnten Antrag. Den Ablauf bei Kostenträgern beschreibt unser Ratgeber Wohnung räumen mit Sozialamt oder Jobcenter ausführlich.
Die Fälle, die uns Betreuer typischerweise geben
Dauerhafter Heimeinzug. Der häufigste Fall. Die betreute Person zieht in eine Pflegeeinrichtung, die Mietwohnung muss geräumt und übergeben werden, und jeder Monat Leerstand kostet Miete aus einem oft kleinen Vermögen. Hier zählt Tempo bei der Besichtigung und ein Termin, der hält. Was im Heim gebraucht wird – Kleidung, Fotos, Erinnerungsstücke –, wird vorher aussortiert und übergeben.
Verwahrloste oder stark zugestellte Wohnungen. Wenn die Betreuung wegen einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eingerichtet wurde, ist der Zustand der Wohnung häufig schwierig – bis hin zu Fällen, in denen Türen nicht mehr aufgehen. Wir arbeiten in solchen Wohnungen ohne Aufhebens, mit Schutzausrüstung und, wo nötig, mit Sonderreinigung und Geruchsbehandlung. Wie wir dabei vorgehen, steht auf unserer Seite zur Messie-Entrümpelung in Berlin.
Drohende Zwangsräumung. Kommt es vor, dass ein Räumungstitel bereits vorliegt und der Termin näher rückt. Eine selbst beauftragte Räumung ist fast immer günstiger und kontrollierter als eine Gerichtsvollzieherräumung mit Einlagerung. Voraussetzung ist, dass die Zeit reicht – deshalb ist der frühe Anruf hier wichtiger als der günstigste Preis.
Tod der betreuten Person. Mit dem Tod endet die Betreuung, und die Zuständigkeit geht auf die Erben über. Das ist der Punkt, an dem Betreuer den Fall abgeben müssen und häufig unsicher sind, wie es weitergeht. Der Ablauf danach ist auf unserer Seite zur Wohnungsauflösung nach einem Todesfall beschrieben; sind Erben unbekannt oder ist ein Nachlasspfleger bestellt, greift die Zusammenarbeit wie auf der Seite für Nachlassverwalter.
Umzug in eine kleinere oder barrierefreie Wohnung. Kein Vollauszug, sondern Reduzieren: Was mitkommt, wird verpackt, der Rest geht in Verwertung und Entsorgung. Dazu passt unser Ablauf für den Seniorenumzug mit Wohnungsauflösung.
Ablauf von der Anfrage bis zur Übergabe
1. Anruf und Legitimation
Sie schildern den Fall am Telefon: Objektgröße, Bezirk, Etage und Aufzug, Zustand, Zeitrahmen, Genehmigungsstand. Bevor wir einen Auftrag annehmen, sehen wir den Betreuerausweis oder die Vorsorgevollmacht. Das ist kein Misstrauen, sondern Ihr Schutz – und der der betreuten Person.
2. Besichtigung, in der Regel binnen 48 Stunden
Kostenlos und unverbindlich. Vor Ort klären wir, was gesichert wird, was verwertbar ist, was entsorgt werden muss, und wo Sonderaufwand entsteht. Wenn absehbar ist, dass ein Termin nicht zu halten ist, sagen wir das an dieser Stelle.
3. Schriftliches Festpreisangebot
Innerhalb von ein bis zwei Werktagen, aufgeschlüsselt und direkt verwendbar für Gericht oder Kostenträger. Der Preis steht danach fest; Nachforderungen gibt es nur, wenn sich der Auftragsumfang auf Ihre Anweisung hin ändert. Eine Einordnung der üblichen Größenordnungen liefert unser Kostenratgeber.
4. Räumung nach Ihrer Freigabe
Zu sicherndes Material wird zuerst separiert und übergeben, dann folgen Verwertung, Räumung und Entsorgung. Wir dokumentieren den Verlauf fotografisch. Bei Bedarf koordinieren wir Termine mit Vermieter, Hausverwaltung oder Pflegeeinrichtung.
5. Übergabe und Unterlagen
Besenreine Übergabe, Protokoll, Rechnung, Nachweise und – falls angefallen – die Erlösabrechnung. Auf Wunsch als ein gebündeltes PDF für Ihre Akte.
Der Einstieg ist ein Fall, kein Wechsel
Viele Berufsbetreuer und Vereine arbeiten seit Jahren mit einer festen Firma, und das ist vernünftig – eingespielte Abläufe sind bei laufenden Fällen mehr wert als ein neuer Anbieter. Sie müssen deshalb nichts umstellen, um mit uns anzufangen. Der übliche Einstieg ist ein einzelner Fall: einer, der kurzfristig kommt, eine Wohnung in einem Zustand, der Sonderaufwand bedeutet, ein Objekt außerhalb des gewohnten Gebiets, oder ein Fall mit Inventar, bei dem die Erlöse sauber getrennt abgerechnet werden müssen.
An diesem einen Fall sehen Sie, was Sie am Ende in der Hand haben – das Angebot, die Nachweise, die Abrechnung. Alles Weitere entscheidet sich daraus von selbst.
Einsatzgebiet, Erreichbarkeit, Hintergrund
Freiraum-Auflösungen ist seit 2020 in Berlin tätig und seit 2025 als GmbH organisiert – ein Familienbetrieb mit fester Ansprechperson statt wechselnder Subunternehmer. Wir sind haftpflichtversichert, der Versicherungsnachweis liegt auf Anfrage vor; unsere Arbeit ist mit 5,0 Sternen aus 60 Google-Bewertungen öffentlich nachprüfbar. Unser Sitz ist in der Innsbrucker Straße 2 in 10825 Berlin-Schöneberg, gearbeitet wird in ganz Berlin und im Umland, weitere Einsätze in Brandenburg nach Absprache.
Zum rechtlichen Rahmen – Aufgabenkreis, Genehmigung des Betreuungsgerichts, Dokumentationspflichten – haben wir einen eigenen Ratgeber: Wohnungsauflösung durch gesetzliche Betreuer. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht, die Genehmigungsfragen klären Sie mit dem Gericht.
Für einen konkreten Fall erreichen Sie uns unter 030 585 816 730, per WhatsApp oder über das Anfrageformular weiter unten – Betreuervereine und Sozialdienste, die feste Abläufe vereinbaren möchten, melden sich am besten telefonisch. Wer wir sind, steht auf der Seite Über uns, alle weiteren Wege im Kontakt.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen erhalte ich für die Rechnungslegung beim Betreuungsgericht?
Sie erhalten fünf Dokumente: das schriftliche Festpreisangebot mit Einzelposten, die Rechnung in derselben Gliederung, Entsorgungsnachweise unserer zertifizierten Entsorgungspartner, eine Fotodokumentation des Zustands vor und nach der Räumung sowie das Übergabeprotokoll. Waren verwertbare Gegenstände dabei, kommt eine Wertaufstellung mit Erlösnachweis dazu. Auf Wunsch gebündelt als PDF, sodass Sie die Unterlage direkt der Rechnungslegung beilegen können.
Was passiert mit dem Erlös aus verwerteten Gegenständen?
Der Erlös gehört der betreuten Person, nicht uns und nicht Ihnen. Deshalb rechnen wir ihn nicht stillschweigend gegen unsere Rechnung. Sie bekommen die Räumungsrechnung in voller Höhe und daneben eine Aufstellung, welcher Gegenstand zu welchem Preis verwertet wurde. Der Erlös wird auf das Konto der betreuten Person überwiesen oder – nur auf Ihre ausdrückliche schriftliche Weisung – mit der Rechnung verrechnet. So bleibt der Vorgang für das Betreuungsgericht in beide Richtungen nachvollziehbar.
Das Sozialamt verlangt Vergleichsangebote. Wie schnell bekomme ich Ihres?
Nach der Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden schriftlich. Das Angebot ist so aufgebaut, dass ein Sachbearbeiter es mit anderen vergleichen kann: Objektgröße, Etage und Zugang, Aufwand in Mannstunden, Entsorgungsmengen nach Fraktion, Reinigung und Sonderposten getrennt ausgewiesen. Pauschalangebote ohne Aufschlüsselung führen bei Kostenübernahmeanträgen erfahrungsgemäß zu Rückfragen und kosten Wochen.
Können Gegenstände für die betreute Person gesichert werden?
Ja, und das klären wir vor der Räumung, nicht während. Persönliche Dokumente, Ausweise, Sparbücher, Schmuck, Fotos, Erinnerungsstücke und Kleidung, die im Heim gebraucht wird, werden separat erfasst und an Sie, an Angehörige oder an die Pflegeeinrichtung übergeben – mit Protokoll. Diese Gegenstände werden weder entsorgt noch verwertet.
Übernehmen Sie auch kurzfristige Fälle, wenn ein anderer Anbieter abgesagt hat?
Ja. Ein Teil unserer Betreuungsfälle sind Termine, bei denen der ursprüngliche Dienstleister abgesprungen ist oder der Zustand der Wohnung sich als schwieriger herausgestellt hat als angenommen. Wir besichtigen in der Regel binnen 48 Stunden und sagen offen, ob wir den Termin halten können – ein unrealistisch zugesagter Termin hilft Ihnen nicht.
Arbeiten Sie auch mit Betreuungsvereinen und außerhalb Berlins?
Ja. Betreuungsvereine und Sozialdienste können mit uns feste Abläufe vereinbaren: eine Ansprechperson, ein einheitliches Angebotsformat und gleiche Unterlagen bei jedem Fall, damit Ihre Mitarbeitenden nicht bei jedem Auftrag neu erklären müssen, was gebraucht wird. Unser Schwerpunkt liegt in Berlin und im Umland, weitere Einsätze in Brandenburg nach Absprache.
Das sagen unsere Kunden
“Nach dem Sterbefall eines Angehörigen standen wir vor der schwierigen Aufgabe einer Wohnungsauflösung. FREIRAUM Auflösungen hat uns in dieser Situation sehr emphatisch und kompetent unterstützt. Der Kontakt war jederzeit freundlich und unkompliziert…”
“Wir sind absolut begeistert von der Arbeit von Freiraum-Auflösungen! Vom ersten Kontakt bis zur Durchführung hat alles reibungslos funktioniert. Die Besichtigung ging schnell, die Kommunikation war klar und unkompliziert und der Termin wurde kurzfris…”
“Ich habe Freiraum-Auflösungen für eine Entrümpelung beauftragt und war insgesamt sehr zufrieden. Die Kommunikation im Vorfeld war unkompliziert und der Termin wurde zuverlässig eingehalten. Das Team hat zügig gearbeitet und alles ordentlich hinterlas…”
Fall schildern
Für Berufsbetreuer, Betreuungsvereine, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte