Erbengemeinschaft Wohnung räumen in Berlin – koordiniert mit allen Miterben
Wenn mehrere Erben einen Nachlass auflösen, vermeiden wir Streit, bevor er entsteht – mit fotografischer Bestandsdokumentation, gemeinsamer Wertabstimmung und transparenter Abrechnung an die Erbengemeinschaft.
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Freiraum-Auflösungen GmbH übernimmt Wohnungsauflösungen für Erbengemeinschaften in Berlin – mit besonderer Erfahrung in der Koordination mehrerer Miterben. Wir dokumentieren den Bestand vor der Räumung fotografisch, stimmen Wertanrechnungen gemeinsam ab und stellen Rechnungen direkt an die Erbengemeinschaft aus. Über 51 Google-Bewertungen mit 5,0 Sternen. Geschäftsführer Julian Hecht koordiniert Erbgemeinschafts-Aufträge persönlich.
Erbengemeinschaft und Wohnungsauflösung – wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden müssen
Eine Wohnungsauflösung im Auftrag einer Erbengemeinschaft unterscheidet sich grundlegend von einer normalen Wohnungsauflösung nach Todesfall mit einzelnem Erben. Wo ein Alleinerbe schnelle Entscheidungen treffen kann, muss eine Erbengemeinschaft gemeinsam beschließen – und gemeinsame Beschlüsse brauchen Zeit, Abstimmung und manchmal Vermittlung.
Freiraum-Auflösungen GmbH hat Erfahrung mit Erbengemeinschaften jeder Konstellation: zwei Geschwister, die noch gut miteinander reden, vier Miterben in unterschiedlichen Städten, zerstrittene Familien, in denen die Kommunikation nur über Anwälte läuft, Nachlasspfleger, die im Auftrag des Nachlassgerichts handeln. Unser Ansatz ist immer derselbe: maximale Transparenz, fotografische Dokumentation, klare Rechnungslegung an die Erbengemeinschaft, gemeinsame Wertabstimmung.
Warum eine spezialisierte Räumung für Erbengemeinschaften?
Bei einer normalen Wohnungsauflösung kommt einer, sagt was er will, wir räumen. Bei einer Erbengemeinschaft sind die rechtlichen und zwischenmenschlichen Anforderungen höher:
Rechtliche Komplexität nach § 2040 BGB
Nach § 2040 BGB können Erben über Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Praktisch heißt das: Ein einzelner Erbe darf weder Möbel verschenken noch die Wohnung räumen lassen, ohne die anderen einzubeziehen. Wer eigenmächtig handelt, macht sich gegenüber den Miterben schadensersatzpflichtig. Wir bestehen vor Auftragsannahme auf die schriftliche Zustimmung aller Erben (oder eines Nachlasspflegers). Das schützt nicht nur uns, sondern alle Miterben.
Streitprävention durch Dokumentation
Erbenstreitigkeiten entstehen oft erst nach der Räumung – wenn ein Miterbe später erfährt, dass die Schmuckschatulle der Oma „weg" ist oder die Briefmarken-Sammlung verkauft wurde. Wir verhindern das mit fotografischer Bestandsdokumentation vor der Räumung: Jeder Schrank, jede Truhe, jede Schatulle wird geöffnet und der Inhalt fotografiert. Die Bilddokumentation wird allen Miterben digital zugänglich gemacht. Erst wenn alle einverstanden sind, beginnt die eigentliche Räumung.
Wertabstimmung gemeinsam
Wenn auf dem Dachboden ein wertvolles Möbelstück steht oder im Wohnzimmer ein Gemälde hängt, das eventuell mehrere tausend Euro wert ist, kann nicht eine Person allein entscheiden. Wir holen die Zustimmung aller Erben ein, schlagen Verwertungswege vor (Auktionshaus, Direktverkauf, Spende an Museum) und dokumentieren, was zu welchem Preis verkauft wurde. Mehr zur Nachlassverwertung mit transparenter Abrechnung.
Konstellationen, die wir kennen
Zwei Geschwister erben gemeinsam
Der häufigste Fall: Zwei oder drei Geschwister erben die Wohnung der Eltern. In der Regel verständigen sich Geschwister gut, aber unterschiedliche Lebenssituationen (eine wohnt in München, die andere in Berlin) und unterschiedliche emotionale Bindungen an einzelne Stücke können zu Spannungen führen. Wir koordinieren als neutraler Dienstleister: Begehung mit beiden, fotografische Bestandsaufnahme, klare Listen wer was bekommt, Räumung erst nach Konsens.
Vier oder mehr Miterben, teilweise nicht in Berlin
Bei mehreren Miterben, die nicht alle vor Ort sein können, übernehmen wir die Vermittlung. Ein bevollmächtigter Miterbe kommt zur Besichtigung, alle anderen erhalten die fotografische Dokumentation per Mail oder Cloud-Link. Entscheidungen werden schriftlich eingeholt. So vermeiden wir, dass jemand „nicht informiert" gewesen sein will.
Zerstrittene Erbengemeinschaft, Kommunikation über Anwälte
Bei zerstrittenen Erbengemeinschaften arbeiten wir oft mit den Anwälten der jeweiligen Erben. Wir akzeptieren Aufträge nur, wenn entweder eine notariell beglaubigte Vollmacht eines Miterben vorliegt, alle Erben schriftlich zugestimmt haben oder ein Nachlasspfleger bestellt ist. Die Dokumentation in solchen Fällen ist besonders gründlich – wir liefern auf Wunsch Foto-Bestände, Verkaufsprotokolle und unterschriebene Übergabebestätigungen.
Mit Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker
Wenn das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt hat oder ein Testamentsvollstrecker die Auflösung koordiniert, arbeiten wir direkt mit dieser Person. Sie ist unsere Auftraggeberin, die Erbengemeinschaft ist nur indirekt eingebunden. Wir liefern die nötige Dokumentation an das Nachlassgericht.
Erbausschlagung – wenn alle Erben ablehnen
Wenn alle Erben das Erbe innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat. In diesem Fall beauftragt das Berliner Bezirksamt oder die Senatsverwaltung die Räumung. Auch hier haben wir Erfahrung – die Abwicklung läuft dann über die zuständige Behörde.
Berlin-Spezifika: Nachlassgericht je Bezirk
In Berlin gibt es kein zentrales Nachlassgericht – jedes Amtsgericht hat seine eigene Abteilung. Welches Amtsgericht zuständig ist, hängt vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen ab:
Amtsgericht Schöneberg – zuständig für Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade.
Amtsgericht Charlottenburg – für Charlottenburg-Wilmersdorf, Grunewald, Schmargendorf.
Amtsgericht Mitte – für Mitte, Tiergarten, Wedding, Hansaviertel, Moabit.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – für Friedrichshain-Kreuzberg.
Amtsgericht Pankow – für Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee.
Amtsgericht Lichtenberg – für Lichtenberg, Hohenschönhausen.
Amtsgericht Köpenick – für Treptow-Köpenick.
Amtsgericht Spandau – für Spandau.
Amtsgericht Neukölln – für Neukölln.
Erbschein, Eröffnungsprotokoll, Erbausschlagung – all das wird beim zuständigen Nachlassgericht behandelt. Wir kennen die Abläufe und arbeiten regelmäßig mit Nachlasspflegern, Anwälten und Notaren aus allen Berliner Bezirken zusammen.
Rechnung an die Erbengemeinschaft – wie funktioniert das steuerlich?
Standardmäßig stellen wir die Rechnung an die Erbengemeinschaft als Auftraggeberin aus. Die Kosten der Wohnungsauflösung sind Nachlassverbindlichkeiten und können aus dem Nachlassvermögen bezahlt werden. Reicht der Nachlass dafür nicht aus, tragen die Erben die Kosten anteilig nach ihren Erbquoten.
Steuerlich relevant: Die Kosten der Wohnungsauflösung sind bei der Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Bewahren Sie unsere Rechnung daher gut auf und reichen Sie sie beim Steuerberater oder Finanzamt ein.
Bei zerstrittenen Erbengemeinschaften empfehlen wir, vor der Beauftragung schriftlich festzuhalten, wer wie viel der Kosten übernimmt. Wir können bei Bedarf einen einfachen Muster-Vereinbarungstext zur Verfügung stellen.
Was wir bei Erbengemeinschafts-Aufträgen konkret leisten
Zusätzlich zur normalen Wohnungsauflösung nach Todesfall bieten wir bei Erbengemeinschaften:
Fotografische Bestandsdokumentation vor der Räumung. Alle Räume, Schränke, Truhen, potenziell wertvolle Stücke werden mit Lage und Schätzwert fotografiert. Übergabe digital an die Erbengemeinschaft.
Koordination mit allen Miterben. Wir kommunizieren auf Wunsch mit allen Erbenden – per Mail, Telefon, WhatsApp. Entscheidungen werden schriftlich eingeholt und dokumentiert.
Wertanrechnung mit Konsens. Vor jeder Verwertung eines Stücks holen wir die Zustimmung der Erbengemeinschaft ein. Verkaufserlöse werden transparent verrechnet.
Rechnung an die Erbengemeinschaft. Die Rechnung wird auf die Erbengemeinschaft ausgestellt, mit klarer Aufschlüsselung. Steuerlich als Nachlassverbindlichkeit absetzbar.
Übergabe der Erinnerungsstücke an die Erben. Persönliche Dokumente, Fotos, Schmuck, Schatullen werden separat gesichert und an einen bevollmächtigten Miterben übergeben – nicht unbesehen entsorgt.
Sicherer Umgang mit Wertgegenständen. Bei Schmuck und Wertgegenständen, deren Verteilung noch offen ist, koordinieren wir auf Wunsch die treuhänderische Verwahrung (Notar, Bankschließfach).
Was kostet die Wohnungsauflösung für eine Erbengemeinschaft?
Die Räumungskosten sind grundsätzlich identisch mit einer normalen Wohnungsauflösung – siehe Kostenübersicht zur Wohnungsauflösung. Der Mehraufwand bei Erbengemeinschaften (Dokumentation, Abstimmung) ist im Festpreis enthalten und macht typischerweise 10–15 % aus.
Eine 2-Zimmer-Wohnung mit normalem Füllgrad liegt also für eine Erbengemeinschaft erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 2.800 Euro – inklusive Bestandsdokumentation. Für eine 3-Zimmer-Wohnung 2.500 bis 3.800 Euro. Bei werthaltigem Inventar reduziert die Wertanrechnung diese Summe deutlich.
Weiterführende Informationen für Erbengemeinschaften
Den juristischen Hintergrund zur Auflösung einer Erbengemeinschaft – von der Abschichtung über den Erbteilverkauf bis zur Teilungsversteigerung – finden Sie in unserem Ratgeber Erbengemeinschaft auflösen. Hintergründe zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ergänzen das Bild. Wenn die Wohnungsauflösung auch einen Dachboden umfasst, lohnt ein Blick auf Dachboden entrümpeln Berlin – dort ist die fotografische Bestandsaufnahme besonders relevant.
Erbengemeinschaft Wohnung räumen Berlin – jetzt unverbindlich anfragen
Für eine kostenlose Besichtigung erreichen Sie Geschäftsführer Julian Hecht unter 030 585 816 730 oder per WhatsApp. Wenn die Auflösung Teil einer kompletten Haushaltsauflösung oder Hausauflösung ist, koordinieren wir alles aus einer Hand. Bei Bedarf arbeiten wir auch direkt mit Anwälten, Notaren und Nachlasspflegern zusammen.
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Häufige Fragen
Kann ein einzelner Miterbe uns mit der Wohnungsauflösung beauftragen?
Grundsätzlich nein. Nach § 2040 BGB benötigen Verfügungen über Nachlassgegenstände die Zustimmung aller Miterben. Eine einseitige Beauftragung kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Ausnahme: Erhaltungsmaßnahmen (etwa wenn sonst Schimmel entstünde) darf jeder Miterbe allein veranlassen. Wir empfehlen immer, vor der Beauftragung eine schriftliche Zustimmung aller Erben einzuholen – wir unterstützen mit einer kurzen Mustervereinbarung.
Wie dokumentieren Sie den Bestand vor der Räumung?
Auf Wunsch erstellen wir vor jeder Räumung ein fotografisches Bestandsverzeichnis aller Räume, Schränke und potenziell wertvollen Stücke – mit Lage, Inhalt und Schätzwert. Diese Dokumentation übergeben wir digital an die Erbengemeinschaft. So entstehen später keine Streitigkeiten über verschwundene Stücke. Wir empfehlen das besonders, wenn nicht alle Erben in Berlin wohnen oder vor Ort sein können.
Wie funktioniert die Wertanrechnung bei einer Erbengemeinschaft?
Werthaltige Gegenstände – Antiquitäten, Schmuck, Designermöbel, Sammlungen – werden bei der Besichtigung identifiziert und bewertet. Vor der Verwertung holen wir die Zustimmung aller Miterben ein. Der Verkaufserlös wird transparent von den Räumungskosten abgezogen oder anteilig nach Erbquote an die Miterben ausgezahlt – je nach Wunsch der Erbengemeinschaft.
An wen wird die Rechnung ausgestellt?
Standardmäßig stellen wir die Rechnung an die Erbengemeinschaft als solche aus. Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und können aus dem Nachlassvermögen gezahlt werden. Sie sind in der späteren Erbschaftsteuererklärung absetzbar. Bei zerstrittenen Gemeinschaften empfehlen wir, vorab schriftlich festzuhalten, wer wie viel übernimmt – falls der Nachlass nicht reicht.
Was passiert, wenn ein Miterbe das Erbe ausschlägt oder unauffindbar ist?
Wenn ein Miterbe das Erbe innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlägt, fällt sein Anteil an die übrigen Erben oder den Nächstberechtigten. Bei unauffindbaren Miterben kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der die Erbengemeinschaft vorübergehend vertritt. Wir können auch im Auftrag eines Nachlasspflegers räumen – wir kennen die Abläufe und liefern die nötige Dokumentation für das Nachlassgericht.
Wie schnell kann eine Wohnungsauflösung für eine Erbengemeinschaft starten?
Sobald die Einigung aller Miterben vorliegt, können wir innerhalb von 48 Stunden besichtigen und die Räumung innerhalb von 1 bis 3 Wochen abschließen. Die eigentliche Einigung der Erbengemeinschaft – also der zeitaufwändige Teil – liegt nicht in unserer Hand. Wir empfehlen, vor der Beauftragung eine schriftliche Zustimmung aller Erben einzuholen, damit später keine Diskussionen entstehen.
Was passiert mit Erinnerungsstücken bei einer Erbengemeinschaft?
Vor der Räumung sortieren wir auf Wunsch alle persönlichen Dokumente, Briefe, Fotos und Erinnerungsstücke separat und übergeben sie an einen bevollmächtigten Miterben oder den Nachlasspfleger. Niemals werden persönliche Unterlagen unbesehen entsorgt. Wir empfehlen besonders bei großen Erbengemeinschaften eine gemeinsame Begehung vor dem eigentlichen Räumungstermin.
Das sagen unsere Kunden
“Wir sind absolut begeistert von der Arbeit von Freiraum-Auflösungen! Vom ersten Kontakt bis zur Durchführung hat alles reibungslos funktioniert. Die Besichtigung ging schnell, die Kommunikation war klar und unkompliziert und der Termin wurde kurzfris…”
“Ich habe Freiraum-Auflösungen für eine Entrümpelung beauftragt und war insgesamt sehr zufrieden. Die Kommunikation im Vorfeld war unkompliziert und der Termin wurde zuverlässig eingehalten. Das Team hat zügig gearbeitet und alles ordentlich hinterlas…”
“Vielen Dank an das ganze Team, absolut empfehlenswert! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Entrümpelung war einfach alles top organisiert und super freundlich. Das Team hat meine komplette Wohnung inkl. Keller entrümpelt und aufgelöst –…”
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