Liquidationswert und Fortführungswert: was die Begriffe bedeuten, wie man sie berechnet und wann welcher gilt
Beide Begriffe tauchen immer dann auf, wenn ein Betrieb in Schieflage gerät, verkauft oder vererbt wird: in der Vermögensübersicht des Insolvenzverwalters, in der Unternehmensbewertung, in der Erbschaftsteuer. Dieser Ratgeber erklärt, was sie bedeuten, wie sie berechnet werden, warum sie so weit auseinanderliegen können, und womit man den Liquidationswert belegt, statt ihn zu schätzen.
Die beiden Werte in einem Satz
Fortführungswert: Was das Vermögen wert ist, wenn der Betrieb weiterläuft. Liquidationswert: Was übrig bleibt, wenn alles einzeln verkauft und der Betrieb abgewickelt wird. Der zweite Wert ist fast immer niedriger, oft dramatisch. Die Differenz ist der Grund, warum Gläubiger, Verwalter und Erben so genau hinschauen, welcher der beiden Werte in einer Übersicht steht.
Wo die Begriffe herkommen: § 151 und § 153 InsO
Die Insolvenzordnung verlangt vom Verwalter zwei Dokumente zum Eröffnungszeitpunkt. Nach § 151 InsO ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse. Absatz 2 bestimmt: Bei jedem Gegenstand ist sein Wert anzugeben, und wenn der Wert davon abhängt, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. Nach § 153 InsO folgt die Vermögensübersicht, die Massegegenstände und Verbindlichkeiten einander gegenüberstellt. Das Gesetz spricht vom Wert bei Fortführung und vom Wert bei Stilllegung; in der Praxis heißen sie Fortführungswert und Liquidationswert, der zweite auch Zerschlagungswert.
Der Zweck ist praktisch: Die Gläubigerversammlung entscheidet nach § 157 InsO, ob der Betrieb stillgelegt oder vorläufig fortgeführt wird. Ohne beide Werte fehlt ihr die Grundlage. Für Sachbearbeiter in der Verwaltung ist das die tägliche Frage: Woher kommt eine belastbare Zahl für Maschinen, Lager, Fahrzeuge und Einrichtung, und zwar schnell?
Fortführungswert: der Wert im laufenden Betrieb
Für einen einzelnen Gegenstand ist der Fortführungswert der Wert, den er im Betrieb hat: eingebaut, eingerichtet, produktiv. Buchhalterisch nähert man ihn über den Zeitwert an, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Alters- und Zustandsabschlägen. Für den ganzen Betrieb ist der Fortführungswert der Ertragswert: der Barwert der künftigen Überschüsse. Nach dem Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist das der Regelfall der Unternehmensbewertung, und der Liquidationswert bildet dort die Untergrenze: Liegt er über dem Ertragswert, ist die Liquidation die wirtschaftlich bessere Entscheidung.
Liquidationswert: der Wert beim Einzelverkauf
Der Liquidationswert eines Betriebs ergibt sich in drei Schritten: Summe der Einzelveräußerungswerte aller Vermögensgegenstände, abzüglich der Liquidationskosten, abzüglich der Verbindlichkeiten. Die Liquidationskosten werden regelmäßig unterschätzt. Dazu gehören Demontage und Abtransport von Maschinen, Räumung und Übergabe der Flächen, Entsorgung nicht verkäuflicher Bestände, Verkaufskosten und Provisionen, Sozialplan und Abfindungen, Restlaufzeiten von Verträgen, und die Steuern, die beim Verkauf stiller Reserven anfallen.
Für einen einzelnen Gegenstand ist der Liquidationswert einfacher: der erzielbare Nettoerlös. Also der Preis, den ein Käufer heute zahlt, abzüglich dessen, was es kostet, den Gegenstand verkaufsfähig zu machen und zum Käufer zu bringen.
Rechenbeispiel: eine Fräsmaschine, zwei Werte
Ein Bearbeitungszentrum, Baujahr 2014, Neupreis seinerzeit 180.000 Euro, steht in einer laufenden Fertigung. Die Zahlen sind ein Beispiel, keine Marktdaten.
| Position | Fortführung | Liquidation |
|---|---|---|
| Zeitwert im Betrieb (Wiederbeschaffung abzüglich Abschläge) | 48.000 € | – |
| Höchstes von drei echten Geboten am Gebrauchtmarkt | – | 27.000 € |
| Demontage, Verladung, Transport zum Käufer | – | − 3.200 € |
| Verkaufskosten (Dokumentation, Vermarktung) | – | − 1.100 € |
| Wert in der Übersicht | 48.000 € | 22.700 € |
Der Liquidationswert liegt hier bei weniger als der Hälfte des Fortführungswerts, und das ist ein günstiger Fall: eine marktgängige Maschine mit überregionalem Käuferkreis. Bei Sonderanlagen, die für einen einzigen Prozess gebaut wurden, bleibt oft nur der Materialwert. Bei einer Verpackungslinie, die niemand demontiert haben will, kann der Liquidationswert nach Abzug der Demontage sogar negativ werden.
Woher die Zahl kommt: schätzen oder belegen
Drei Wege sind üblich. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liefert eine gerichtsfeste Wertfeststellung; das braucht man bei Streit, vor Gericht und bei Versicherungsfragen, und es kostet Zeit und Honorar. Eine Händlerschätzung ist schnell und kostenlos, aber derjenige schätzt, der später kaufen will. Eine belegte Markteinschätzung holt je Los mehrere echte Gebote aus verschiedenen Kanälen ein und stellt die Liquidationskosten daneben. Sie ersetzt kein Sachverständigengutachten, aber sie beantwortet die Frage, die in der Verwertung tatsächlich gestellt wird: Was zahlt heute jemand, und was bleibt netto? Was die drei Wege unterscheidet und was sie kosten, steht im Ratgeber Maschinen bewerten lassen.
Wir erstellen für Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger und Banken eine belegte Markteinschätzung: Bestandsverzeichnis je Position, drei echte Gebote je Los, Liquidationskosten daneben, Empfehlung. Ersteinschätzung anhand von Liste und Fotos kostenfrei.
Liquidationswerte für die Akte, mit Geboten belegt
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Abgrenzung: Zeitwert, Substanzwert, Verkehrswert, Schrottwert
Zeitwert ist der Wert eines Gegenstands zu einem Stichtag im Gebrauch, abgeleitet vom Wiederbeschaffungswert. Substanzwert ist die Summe der Zeitwerte aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden; im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist er nach § 11 Absatz 2 Bewertungsgesetz die Untergrenze bei der Bewertung von Betriebsvermögen. Verkehrswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis; bei beweglichen Gegenständen entspricht er in etwa dem Marktwert am Gebrauchtmarkt. Schrottwert ist das, was der Materialwert bringt, wenn kein Käufer für die Funktion existiert. In der Insolvenz sind Zerschlagungswert und Liquidationswert dasselbe.
Wann welcher Wert gilt
| Situation | Maßgeblicher Wert | Rechtsgrundlage / Standard |
|---|---|---|
| Verzeichnis der Massegegenstände in der Insolvenz | beide, wenn sie abweichen | § 151 Abs. 2 InsO |
| Entscheidung Fortführung oder Stilllegung | Vergleich beider Werte | § 157 InsO |
| Unternehmensbewertung beim Verkauf | Ertragswert, Liquidationswert als Untergrenze | IDW S 1 |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen | Ertragswert, Substanzwert als Mindestwert | § 11 Abs. 2 BewG, §§ 199 ff. BewG |
| Kreditsicherheit einer Bank | Liquidationswert mit Sicherheitsabschlag | Beleihungspraxis |
| Verwertung einzelner Gegenstände | Nettoerlös beim Einzelverkauf | Markt, belegt durch Gebote |
Drei Fehler, die den Liquidationswert verfälschen
Erstens: Liquidationskosten vergessen. Ein Maschinenpark für 300.000 Euro Verkaufserlös, dessen Demontage, Transport und Hallenräumung 90.000 Euro kosten, hat einen Liquidationswert von 210.000 Euro, nicht von 300.000. Zweitens: Listenpreise statt Gebote. Inserate zeigen, was Verkäufer wollen, nicht, was Käufer zahlen; ein einzelnes echtes Gebot ist mehr wert als zehn Inserate. Drittens: den Zeitfaktor ignorieren. Wer in vier Wochen räumen muss, erzielt andere Preise als wer sechs Monate vermarkten kann. Ein Liquidationswert ohne Zeitangabe ist unvollständig.
Was das für die Praxis heißt
Für Insolvenzverwalter: Die beiden Werte im Verzeichnis sind belastbarer, wenn hinter dem Liquidationswert Gebote stehen und die Kosten der Räumung und Demontage konkret beziffert sind, statt pauschal geschätzt. Für Erben und Gesellschafter: Bei Streit über den Wert hilft ein Sachverständiger; bei der Frage, was der Verkauf tatsächlich bringt, hilft der Markt. Für Banken: Der Liquidationswert einer Sicherheit hängt daran, wer sie im Ernstfall demontiert, abholt und verkauft, und was das kostet. Freiraum liefert diesen Teil: Verwertung und Ankauf in Berlin und Brandenburg, bundesweit organisiert bei werthaltigen Beständen, mit Demontage und Übergabe der Fläche.
Häufige Fragen
Was ist der Liquidationswert?
Der Liquidationswert ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn ein Unternehmen aufgelöst wird: alle Vermögensgegenstände werden einzeln verkauft, davon werden die Kosten der Auflösung und die Schulden abgezogen. Für einen einzelnen Gegenstand ist es der erzielbare Nettoerlös beim Einzelverkauf, also Verkaufspreis abzüglich Demontage, Transport und Vertriebskosten. Im Insolvenzrecht heißt derselbe Wert Zerschlagungswert.
Was ist der Fortführungswert?
Der Fortführungswert ist der Wert eines Vermögensgegenstands oder eines ganzen Betriebs unter der Annahme, dass das Unternehmen weiterläuft. Eine Maschine, die in der laufenden Produktion steht, ist mehr wert als dieselbe Maschine auf dem Gebrauchtmarkt, weil sie eingebaut, eingerichtet und im Prozess produktiv ist. Bei einem ganzen Betrieb entspricht der Fortführungswert dem Ertragswert.
Warum muss ein Insolvenzverwalter beide Werte angeben?
Nach § 151 Absatz 2 der Insolvenzordnung muss der Verwalter im Verzeichnis der Massegegenstände zu jedem Gegenstand den Wert angeben und, wenn der Wert davon abhängt, ob der Betrieb fortgeführt oder stillgelegt wird, beide Werte nennen. Die Gläubiger entscheiden auf dieser Grundlage, ob eine Fortführung oder eine Zerschlagung mehr Masse bringt.
Wie berechnet man den Liquidationswert einer Maschine?
Ausgangspunkt ist der Preis, den ein Käufer heute für die Maschine zahlt, am besten belegt durch mehrere echte Gebote statt durch eine Schätzung. Davon werden Demontage, Abtransport, Verkaufskosten und gegebenenfalls die Entsorgung nicht verkäuflicher Teile abgezogen. Was bleibt, ist der Liquidationswert dieser Position.
Ist der Liquidationswert immer niedriger als der Fortführungswert?
Fast immer, und oft deutlich. Bei Spezialmaschinen mit kleinem Gebrauchtmarkt, bei fest verbauten Anlagen und bei hohen Demontagekosten kann der Liquidationswert unter zehn Prozent des Fortführungswerts liegen. Bei marktgängigen Standardmaschinen, Staplern oder Nutzfahrzeugen liegen die beiden Werte näher beieinander.
Wer darf einen Liquidationswert ermitteln?
Es gibt keine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe dafür. Gerichtsfeste Wertfeststellungen liefern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Für die Verwertungsentscheidung und die Akte reicht in der Praxis eine belegte Markteinschätzung, die den Wert nicht schätzt, sondern mit echten Geboten aus mehreren Kanälen nachweist.