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Farben und Lacke entsorgen in Berlin: was in den Müll darf, was zur Sammelstelle muss

In fast jedem Keller, jeder Garage und jedem Betrieb stehen sie: halbvolle Eimer Wandfarbe, Lacke, Lasuren, Verdünner, Spraydosen. Was davon in den Restmüll darf, was zur Schadstoffsammelstelle muss und was für Betriebe gilt, ist nicht kompliziert, aber es macht einen Unterschied für Gebühren, Umwelt und Bußgeld. Dieser Ratgeber sortiert es für Berlin und Brandenburg.

Von: Julian Hecht Veröffentlicht: 23. September 2026

Die einfache Regel: eingetrocknet oder flüssig

Eingetrocknete Dispersionsfarbe ist kein Schadstoff mehr und darf mit dem Eimer in den Restmüll, der ausgekratzte leere Eimer in den Gelben Sack. Alles Flüssige ist ein Schadstoff: Lacke, Lasuren, Holzschutz, Verdünner, Abbeizer, Spraydosen mit Inhalt, auch flüssige Wandfarbe in größerer Menge. Das gehört in Berlin zu den Schadstoffsammelstellen der BSR auf den Recyclinghöfen oder zum Schadstoffmobil, für Haushalte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos. Reste wasserbasierter Farbe lässt man mit offenem Deckel eintrocknen, dann sind sie Restmüll.

Für Betriebe gilt das Abfallrecht, nicht der Recyclinghof

Malerbetriebe, Werkstätten, Tischlereien und Läden dürfen ihre Farben nicht zur BSR-Sammelstelle bringen, die nimmt keine gewerblichen Mengen. Lösemittelhaltige Farben und Lacke sind für Betriebe gefährlicher Abfall mit Nachweispflicht. Ein Entsorgungsfachbetrieb holt ab, rechnet nach Menge ab und stellt den Übernahmeschein aus, der drei Jahre in die Akte gehört. Wie das läuft und wer es darf, steht auf der Seite Sonderabfall für Betriebe; welche Belege es gibt, im Ratgeber Entsorgungsnachweis und Erzeugerhaftung.

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Was es kostet

Für Privathaushalte nichts, in haushaltsüblichen Mengen. Betriebe zahlen marktüblich etwa 1 bis 3 Euro je Kilogramm für lösemittelhaltige Farben und Lacke plus Anfahrt, Dispersionsfarbe deutlich weniger, Spraydosen nach Stück oder Gebinde. Ein Malerbetrieb bei der Betriebsauflösung mit hundert halbvollen Eimern liegt schnell bei einigen hundert Euro, das ist der Posten, den man vor der Räumung kennen sollte, nicht danach.

Bei der Wohnungsauflösung: abgesondert, nicht mitgeschüttet

Bei einer Haushaltsauflösung oder Kellerentrümpelung gehen wir gezielt nach Farben, Lacken, Verdünnern und Spraydosen durch, sondern sie ab und bringen sie zur Schadstoffsammelstelle. Das ist im Festpreis enthalten und der Grund, warum bei uns kein Farbeimer im Sperrmüllcontainer landet. Bei Betrieben trennen wir nach Stoffgruppen und bereiten die Übergabe an den Fachbetrieb vor.

Häufige Fragen

Wohin mit alten Farben und Lacken in Berlin?

Eingetrocknete Dispersionsfarbe darf in den Restmüll, der leere Eimer in den Gelben Sack oder zum Wertstoffhof. Flüssige Farben, Lacke, Lasuren, Verdünner und Spraydosen mit Inhalt sind Schadstoffe und gehören zur Schadstoffsammelstelle der BSR auf den Recyclinghöfen oder zum Schadstoffmobil. Für Haushalte ist die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.

Was kostet die Entsorgung von Farben?

Für Privathaushalte nichts, in haushaltsüblichen Mengen bei der BSR. Betriebe zahlen beim Entsorgungsfachbetrieb nach Menge, marktüblich etwa 1 bis 3 Euro je Kilogramm für lösemittelhaltige Farben und Lacke plus Anfahrt, Dispersionsfarbe weniger. Ein Malerbetrieb mit hundert halbvollen Eimern liegt schnell bei einigen hundert Euro.

Darf ich Dispersionsfarbe in den Abfluss kippen?

Nein. Auch wasserbasierte Farben enthalten Konservierungsstoffe und Pigmente, die nicht ins Abwasser gehören. Reste eintrocknen lassen, dann in den Restmüll. Größere flüssige Mengen zur Schadstoffsammelstelle.

Gilt für Betriebe etwas anderes?

Ja. Für Betriebe sind lösemittelhaltige Farben und Lacke gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis, mit Nachweispflicht. Die BSR-Sammelstellen nehmen keine gewerblichen Mengen. Es braucht einen Entsorgungsfachbetrieb, der abholt und einen Übernahmeschein ausstellt.

Wie ist das bei einer Wohnungsauflösung?

Bei einer Haushaltsauflösung sondern wir Farben, Lacke und Chemikalien ab und bringen sie zur Schadstoffsammelstelle, das ist im Festpreis enthalten. Bei Betrieben trennen wir sie und bereiten die Übergabe an den Fachbetrieb vor.

Was ist mit Spraydosen?

Leere Spraydosen gehören in den Gelben Sack, volle oder halbvolle mit Farbe, Lack oder Treibgas zur Schadstoffsammelstelle. Nie in den Restmüll, sie können im Müllfahrzeug explodieren.

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