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Kleingarten-Parzelle räumen und übergeben

Wer eine Kleingartenparzelle abgibt, muss mehr tun als den Schlüssel abgeben. Die Laube muss leer sein, und Bauten, die nicht zum Pachtvertrag passen, müssen weg. Bei der Wertermittlung entscheidet sich dann, was Sie für Laube und Bepflanzung bekommen oder wie viel abgezogen wird. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf für Berlin anhand des Bundeskleingartengesetzes und der Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde.

Kurz gesagt: In Berlin übergeben Sie die Parzelle an den Bezirksverband, der als Zwischenpächter verpachtet. Vor dem Termin der Wertermittlung sollte die Laube geräumt sein, sonst gibt es Abzüge. Bauten über das vertragliche Maß, Asbestplatten und zu viel versiegelte Fläche müssen Sie auf eigene Kosten zurückbauen lassen. Den Wert ermitteln ehrenamtliche Wertermittler nach der Richtlinie des Landesverbandes, einen Rechtsanspruch auf Ablöse gibt es bei eigener Kündigung nicht.

Von: Julian Hecht Veröffentlicht: 12. Oktober 2026

Wer die Parzelle zurücknimmt

In Berlin pachten Kleingärtner ihre Parzelle in der Regel vom Bezirksverband der Gartenfreunde. Er ist Zwischenpächter, Sie sind Unterpächter. Über Räumung oder Weiterverpachtung einer abgegebenen Parzelle entscheidet laut Wertermittlungsrichtlinie allein der Bezirksverband, auch wenn Sie im Alltag mit dem Verein vor Ort zu tun haben.

Welche Kündigungsfrist gilt und welche Pflichten Sie bei der Rückgabe haben, steht in Ihrem Unterpachtvertrag. Lesen Sie ihn zuerst, bevor Sie irgendetwas abreißen oder wegfahren.

Stirbt der Pächter, endet der Vertrag nach § 12 Bundeskleingartengesetz mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod folgt. Haben Eheleute oder Lebenspartner gemeinsam gepachtet, läuft der Vertrag mit dem überlebenden Partner weiter, er kann aber innerhalb eines Monats schriftlich erklären, dass er ihn nicht fortsetzen will. Räumen müssen dann die Erben.

Was der Pachtvertrag und das Gesetz verlangen

Nach § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz ist im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. An dieser Grenze hängt bei der Rückgabe viel. Nach der Berliner Wertermittlungsrichtlinie gilt: Lauben über 24 Quadratmeter, die nicht der Vertragslage entsprechen, muss der scheidende Unterpächter auf das zulässige Maß zurückbauen.

Dasselbe gilt für Außenanlagen, die nicht den Vorschriften oder dem Pachtvertrag entsprechen oder aus nicht mehr zugelassenen Materialien bestehen. Sie sind zurückzubauen und zu entsorgen. Die Richtlinie nennt als Beispiele Flechtzäune, Strohmatten und Stacheldraht. Bei Wegen und befestigten Plätzen werden neben der Laubenfläche höchstens 6 Prozent der übrigen Gartenfläche als versiegelte Fläche bewertet, was darüber hinausgeht, ist zu entfernen. Welche Auflagen für Ihre Parzelle gelten, steht im Protokoll der Wertermittlung.

Die Wertermittlung der Laube

Bei jedem Pächterwechsel in Berlin wird der Wert von Laube, Außenanlagen und Bepflanzung ermittelt. Das machen ehrenamtliche Wertermittler, die der Landesverband Berlin der Gartenfreunde ausbildet und der jeweilige Bezirksverband beruft. Grundlage ist die Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten in der Fassung, die seit 1. Januar 2023 gilt. Mindestens zwei Wertermittler kommen zum Termin, jeder ist für seinen Teil zuständig.

Sie oder ein Bevollmächtigter müssen beim Termin dabei sein, sonst wird ein neuer Termin angesetzt. Bringen Sie vorhandene Genehmigungen mit, etwa für eine Laube über 24 Quadratmeter, und Belege, zum Beispiel über die Leerung einer Abwassergrube. Einen Einspruch gegen das Protokoll bearbeitet und entscheidet der Bezirksverband.

Die Wertermittlung ist allerdings kein Kaufpreis, den Sie verlangen können. Der Landesverband Berlin berichtete im Februar 2024 über ein Urteil des Amtsgerichts Pankow von 2023, nach dem der Pächter beim Pächterwechsel keinen Rechtsanspruch auf eine Ablösesumme hat. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung nach § 11 Bundeskleingartengesetz besteht nur, wenn der Verpächter aus bestimmten Gründen kündigt, etwa weil die Fläche für einen anderen Zweck gebraucht wird.

Abzüge: was eine volle Laube und alte Bauten kosten

Die Richtlinie nennt Höchstwerte für Abzüge und Beseitigungskosten. Sie sind keine Preise eines Räumungsbetriebs, sondern das, was der Bezirksverband von der Bewertung abzieht oder einfordert. Die folgenden Werte stammen aus der Fassung vom 1. Januar 2023. Ihr Bezirksverband sagt Ihnen, ob für Ihren Termin eine neuere Fassung gilt.

Posten laut Richtlinie Wert
Laube nicht beräumtAbzug 10 Prozent
Entsorgung des Inventars nicht beräumter Lauben (Möbel, Geräte)bis 100 Euro je m³
Beseitigung von Baulichkeiten, je m³ umbauter Raum120 bis 180 Euro als Höchstwert, je nach Bauklasse
Überdachte Laubenvorplätze inklusive Fundamentbis 100 Euro je m²
Wegeplatten entfernenbis 25 Euro je m²
Ortbeton entfernenbis 100 Euro je m²
Sonderabfälle bei abgeschriebenen Baulichkeitenbis 1.000 Euro je m³

Quelle: Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten bei Unterpächterwechsel, Auflage 10, gültig ab 1. Januar 2023, Abschnitte III und IV. Für besondere Erschwernisse, etwa einen langen Weg bis zum Verladeort, erlaubt die Richtlinie einen Zuschlag.

Erledigt der scheidende Pächter den geforderten Rückbau nicht innerhalb der gesetzten Frist, lässt der Bezirksverband ihn ausführen. Die Kosten werden vom Erlös für die Parzelle abgezogen, und wenn der Erlös nicht reicht, eingefordert. Wer selbst räumt oder einen Betrieb beauftragt, hat es in der Hand, was diese Arbeit kostet.

Laube räumen, Sondermüll trennen, Fundament und Wege zurückbauen: kostenlose Besichtigung und Festpreis vor der Wertermittlung.

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Asbest auf der Laube

Wellplatten auf dem Dach, Fassadenplatten, Beeteinfassungen und Komposter aus Faserzement sind in älteren Anlagen häufig. Wurden sie vor 1993 hergestellt, können sie Asbest enthalten. Sicher sagt das nur eine Materialprobe.

Die Berliner Wertermittlungsrichtlinie ist hier deutlich. Zementgebundene Asbestplatten, umgangssprachlich Eternit, gelten dort ebenso als Sondermüll wie formaldehydgetränkte Platten, künstliche Mineralfaser und Dachpappe. Sie müssen nach TRGS 519 behandelt und entsorgt werden, der scheidende Pächter muss die Entsorgung über Fachfirmen mit Entsorgungsnachweis gewährleisten und alle Kosten tragen. Asbeststreifen als Beeteinfassung und Komposter aus Asbestzement werden nicht bewertet und sind fachgerecht zu entsorgen.

Was Ausbau und Deponie kosten, was Privatpersonen bei fest gebundenem Asbestzement selbst dürfen und was nicht, steht im Ratgeber Asbest entsorgen: Kosten pro Quadratmeter und Tonne. Planen Sie den Fachbetrieb früh ein, denn er braucht Vorlauf, und ohne Nachweis über die Entsorgung bleibt die Auflage offen.

Was in den Restmüll darf und was nicht

In den Restmüll gehört nur, was auch zu Hause hineinkäme: Verpackungsreste, verschmutzte Kleinteile, eingetrocknete Dispersionsfarbe. Nicht in den Restmüll und nicht in einen gewöhnlichen Container gehören Bauschutt, Dachpappe, Faserzementplatten, Mineralwolle, flüssige Farben und Lacke, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Kraftstoff, Altöl, Batterien, Elektrogeräte, Gasflaschen und Altreifen.

Flüssige Farben, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel und Kraftstoffreste aus dem Privathaushalt nimmt in Berlin die Schadstoffannahme der BSR an, Elektrogeräte die Recyclinghöfe. Altöl nimmt nach § 8 Altölverordnung die Verkaufsstelle für Motoröl in der Menge zurück, die dort gekauft wurde. Mehr zu Farben steht im Ratgeber Farben und Lacke entsorgen, zum Sperrmüll im Ratgeber Sperrmüll in Berlin.

Grünschnitt hat einen eigenen Weg. Viele Anlagen kompostieren selbst, Baum- und Strauchschnitt nimmt die BSR auf ihren Recyclinghöfen an. Wie viel dort gebührenfrei ist, steht in den aktuellen Annahmebedingungen der BSR. Bäume und große Gehölze sollten Sie vor dem Fällen mit dem Verein abstimmen, denn auch sie fließen in die Wertermittlung ein.

Zeitplan für die Übergabe

1. Pachtvertrag lesen: Kündigungsfrist, Form der Kündigung, Pflichten bei der Rückgabe.

2. Kündigen, schriftlich und fristgerecht beim Verpächter. Bei einem Todesfall den Verein und den Bezirksverband informieren.

3. Bestand prüfen: Ist die Laube größer als im Vertrag vorgesehen? Gibt es Anbauten, zu viel Pflaster, Flechtzäune, Faserzement? Was davon zurückgebaut werden muss, zeigt spätestens das Protokoll der Wertermittlung. Wer früher fragt, gewinnt Zeit.

4. Asbestverdacht klären und den Fachbetrieb beauftragen, bevor geräumt oder abgerissen wird.

5. Laube und Garten räumen, Sondermüll getrennt abgeben, Abwassergrube leeren lassen und den Beleg aufheben.

6. Wertermittlung: Sie oder ein Bevollmächtigter sind dabei, Genehmigungen und Belege liegen bereit.

7. Rückbauauflagen innerhalb der gesetzten Frist erledigen und die Entsorgungsnachweise vorlegen.

8. Übergabe an Verein oder Bezirksverband, möglichst mit Fotos vom Zustand.

Wenn Sie die Räumung abgeben möchten

Wir räumen Lauben und Parzellen in Berlin und im Umland, trennen Sondermüll und nehmen Grünschnitt mit. Asbestverdacht sprechen wir bei der Besichtigung an. Ausbau und Entsorgung übernehmen Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519, die wir beauftragen und mit der Räumung abstimmen. Den Rückbau von Laube, Fundament, Wegen und Zäunen übernehmen wir über unseren Bereich Demontage und Rückbau. Zur Besichtigung kommt Julian oder Lukas Hecht, danach bekommen Sie einen Festpreis, Räumung, Sondermüll und Rückbau getrennt aufgeführt. Alles zur Leistung steht auf der Seite Gartenhausauflösung in Berlin.

Häufige Fragen

Muss ich die Laube leer übergeben?

In Berlin ja, praktisch immer. Die Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde sieht für eine nicht beräumte Laube einen Abzug von 10 Prozent vor und zusätzlich Entsorgungskosten für das zurückgelassene Inventar. Außerdem können die Wertermittler die Bausubstanz einer vollen Laube nicht richtig prüfen. Räumen Sie deshalb vor dem Termin der Wertermittlung.

Wer bestimmt, wie viel meine Laube wert ist?

In Berlin ehrenamtliche Wertermittler, die vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde ausgebildet und vom jeweiligen Bezirksverband berufen werden. Sie bewerten nach der Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten, gültig ab 1. Januar 2023, mit mindestens zwei Wertermittlern je Termin. Einen Einspruch gegen das Protokoll bearbeitet und entscheidet der Bezirksverband.

Habe ich Anspruch auf eine Ablöse für Laube und Bepflanzung?

Kündigen Sie selbst, richtet sich das nach Ihrem Unterpachtvertrag. Der Landesverband Berlin berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Pankow von 2023, nach dem der Pächter keinen Rechtsanspruch auf eine Ablösesumme beim Pächterwechsel hat. Einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch gibt § 11 Bundeskleingartengesetz nur, wenn der Verpächter aus bestimmten Gründen kündigt, etwa weil die Fläche anders genutzt werden soll.

Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn der Pächter stirbt?

Nach § 12 Bundeskleingartengesetz endet der Vertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod folgt. Haben Eheleute oder Lebenspartner den Vertrag gemeinsam geschlossen, läuft er mit dem überlebenden Partner weiter. Dieser kann innerhalb eines Monats schriftlich erklären, dass er ihn nicht fortsetzen will. Die Räumung ist dann Sache der Erben.

Darf ich Asbestplatten von der Laube selbst abbauen?

Davon raten wir ab. Die Berliner Wertermittlungsrichtlinie verlangt, dass zementgebundene Asbestplatten nach TRGS 519 behandelt und über Fachfirmen mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden, die Kosten trägt der scheidende Pächter. Was Privatpersonen bei fest gebundenem Asbestzement selbst dürfen und was Ausbau und Deponie kosten, steht im Ratgeber Asbest entsorgen.

Was passiert, wenn ich nicht zurückbaue, was der Verein verlangt?

Nach der Berliner Wertermittlungsrichtlinie lässt der Bezirksverband die Arbeiten ausführen, wenn der scheidende Pächter sie nicht innerhalb der gesetzten Frist erledigt. Die Kosten werden vom Erlös für die Parzelle abgezogen. Reicht der Erlös nicht, werden sie vom Pächter eingefordert.

Gelten diese Regeln auch in Brandenburg?

Das Bundeskleingartengesetz gilt überall. Die Wertermittlungsrichtlinie in diesem Ratgeber ist die des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde. Brandenburger Verbände haben eigene Richtlinien. Fragen Sie Ihren Verein, welche Fassung für Ihre Anlage gilt.

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