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Tatortreinigung: Was sie kostet und wer zahlt

Nach einem Todesfall, der lange unbemerkt blieb, kommen zwei Fragen fast gleichzeitig: Was kostet die Reinigung, und wer muss sie bezahlen? Dieser Ratgeber nennt die Preisspannen, die am Markt üblich sind, erklärt, wovon der Preis abhängt, und ordnet ein, was Erben, Vermieter und Versicherungen tatsächlich tragen.

Kurz gesagt: Die Reinigung und Desinfektion nach einem natürlichen Tod kostet am Markt meist 500 bis 4.000 Euro, nach langer Liegezeit mit betroffenem Estrich 4.000 bis 10.000 Euro und mehr. Die Räumung der übrigen Wohnung kommt hinzu. Zahlen müssen in der Regel die Erben aus dem Nachlass. Versicherungen zahlen meist nicht. Einen Festpreis gibt es erst nach der Besichtigung.

Von: Julian Hecht Veröffentlicht: 7. Oktober 2026

Die Kurzfassung

Eine Tatortreinigung nach einem natürlichen Tod ist eine Leichenfundortreinigung: Körperflüssigkeiten und belastete Materialien werden entfernt, die Flächen desinfiziert und der Geruch beseitigt. Was das kostet, hängt weniger von der Größe der Wohnung ab als davon, wie lange der Mensch unentdeckt war. Die Spannen unten stammen aus veröffentlichten Preisangaben von Anbietern, Stand Oktober 2026. Sie sind Orientierung, kein Angebot, und nach oben offen.

Preisspannen am Markt

Ausgangslage Übliche Spanne für Reinigung und Desinfektion
Kurze Liegezeit, ein Bereich betroffen, glatte Böden etwa 500 bis 1.500 Euro
Mehrere Tage bis zwei Wochen, Bett und Bodenbelag betroffen, Geruch in der Wohnung etwa 1.500 bis 4.000 Euro
Mehrere Wochen, Flüssigkeit im Estrich, Geruch im Treppenhaus etwa 4.000 bis 10.000 Euro, in Einzelfällen mehr

Wer nach Stunden abrechnet, nennt meist 80 bis 250 Euro je Stunde und Person. Einzelne Anbieter veröffentlichen Positionen, etwa für die Geruchsbehandlung mit Ozon je Quadratmeter oder für die Entsorgung belasteter Gegenstände je Kilogramm. Solche Einzelpreise sagen wenig, solange man die Mengen nicht kennt.

Was den Preis bestimmt

  • Liegezeit. Je länger der Mensch unentdeckt war, desto tiefer sind Flüssigkeiten in Matratze, Polster, Boden und manchmal in den Estrich gezogen. Das ist der größte Kostenfaktor.
  • Betroffene Fläche und Material. Fliesen und Linoleum lassen sich reinigen. Teppich, Laminat und Dielen müssen an der Stelle meist ausgebaut werden.
  • Geruch. Hat er sich in der ganzen Wohnung oder im Treppenhaus verteilt, wird die Behandlung länger.
  • Menge an belastetem Material. Was nicht zu reinigen ist, wird als infektiöser Abfall entsorgt. Das ist teurer als normaler Sperrmüll.
  • Zustand der übrigen Wohnung. Ist sie stark zugestellt, kommt der Fachbetrieb erst nach einer ersten Räumung an alle Flächen.
  • Etage und Zugang. Wie bei jeder Räumung: Altbau ohne Aufzug kostet mehr Zeit.

Die Räumung kommt hinzu

Die Reinigung betrifft meist nur einen Raum oder einen Teil davon. Die übrige Wohnung muss trotzdem geräumt werden, bevor sie an den Vermieter zurückgeht oder verkauft wird. Für eine normal gefüllte Wohnung in Berlin liegen unsere Spannen bei 1.000 bis 1.800 Euro für ein Zimmer, 1.700 bis 3.000 Euro für zwei Zimmer, 2.400 bis 4.200 Euro für drei Zimmer und 3.500 bis 5.500 Euro für vier Zimmer, besenreine Reinigung eingerechnet, Keller nicht. Stark gefüllte Wohnungen liegen darüber. Wie sich diese Zahlen zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Wohnungsauflösung: Kosten in Berlin.

Was in den übrigen Räumen unbelastet und verwertbar ist, senkt diesen Teil über die Wertanrechnung. Bei vielen Wohnungen ist das wenig. Wenn wir nichts Verwertbares sehen, sagen wir das vor dem Auftrag.

Nicht im Preis der Reinigung enthalten ist die Wiederherstellung: neuer Bodenbelag, neuer Estrich, Malerarbeiten. Das beauftragt in der Regel der Eigentümer bei einem Handwerksbetrieb.

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Wer zahlt: die Erben

Mit dem Tod gehen Vermögen und Verbindlichkeiten auf die Erben über (§ 1967 BGB). Die Kosten für Reinigung und Räumung sind Nachlassverbindlichkeiten. Bezahlt werden sie wirtschaftlich aus dem Nachlass, oft streckt ein Erbe vor und rechnet später über das Nachlasskonto ab. Bei mehreren Erben tragen alle gemeinsam, im Verhältnis ihrer Erbteile.

Wer das Erbe ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Vorsicht in dieser Zeit: Wer Hausrat ausräumt oder verwertet, kann das Erbe schlüssig annehmen. Maßnahmen gegen eine Gefahr für das Haus werden meist anders bewertet. Lassen Sie sich das vor einer Beauftragung kurz anwaltlich bestätigen. Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung ohne Erbschein und bei Erbausschlagung.

Wer zahlt: der Vermieter

Viele Vermieter gehen davon aus, dass sie die Reinigung von den Erben zurückfordern oder mit der Kaution verrechnen können. Bei einem natürlichen Tod sehen die Gerichte das anders. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Versterben in der Wohnung keine Pflichtverletzung des Mieters ist, auch wenn er erst nach einigen Tagen gefunden wurde. Die Vermieterin bekam weder die Reinigung noch das neue Laminat ersetzt und musste die Kaution auszahlen (LG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2021, 66 S 7/21). Ähnlich hatte schon das Amtsgericht Bad Schwartau entschieden (Urteil vom 5. Januar 2001, 3 C 1214/99).

Davon zu trennen ist die Räumung. Den Hausrat aus der Wohnung zu schaffen und sie zurückzugeben, bleibt Sache der Erben. In der Praxis heißt das oft: Die Reinigung trägt der Eigentümer, die Räumung der Nachlass. Wer beides aus einer Hand beauftragt, sollte darauf achten, dass das Angebot die Positionen getrennt ausweist. Wir machen das immer so.

Wer zahlt, wenn es keine Erben gibt

Sind keine Erben bekannt oder haben alle ausgeschlagen, bestellt das Nachlassgericht meist einen Nachlasspfleger. Der Vermieter kann das selbst beantragen, wenn er einen Ansprechpartner für seine Forderungen braucht. Der Nachlasspfleger bezahlt aus dem Nachlass, soweit Geld da ist. Findet sich am Ende niemand, erbt der Staat, haftet aber nur mit dem, was im Nachlass ist. Weil das Monate dauern kann, lassen viele Eigentümer die Reinigung vorab selbst erledigen und melden die Räumungskosten beim Nachlasspfleger an.

Versicherungen: was realistisch ist

Viele Ratgeber nennen die Hausratversicherung als wichtigsten Kostenträger. Bei einem natürlichen Tod ist das meist nicht so. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen für bestimmte Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Ein natürlicher Tod gehört in den üblichen Bedingungen nicht dazu. Einige neuere Tarife enthalten Zusatzbausteine für außergewöhnliche Reinigungskosten. Ob das bei Ihnen so ist, steht im Vertrag.

Unser Rat: Fragen Sie vor der Beauftragung schriftlich beim Versicherer nach, mit Fotos und einem Angebot, das Reinigung, Entsorgung und Räumung getrennt ausweist. Beides bekommen Sie von uns nach der Besichtigung. Rechnen Sie erst mit dem Geld, wenn die Zusage schriftlich vorliegt.

Steuer: was Erben und Vermieter geltend machen können

Für Erben gehören Reinigung und Räumung in der Regel zu den Kosten der Nachlassregelung. Sie mindern die Erbschaftsteuer. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt dafür einen Pauschbetrag von 10.300 Euro an (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, den manche Anbieter nennen, greift hier nicht, weil die Wohnung des Verstorbenen nicht Ihr eigener Haushalt ist. Vermieter klären mit ihrem Steuerberater, wie die Kosten bei den Einkünften aus Vermietung berücksichtigt werden. Mehr im Ratgeber Auflösungskosten steuerlich absetzen.

So senken Sie die Kosten

  • Früh entscheiden. Jeder Tag lässt den Geruch weiter in Materialien ziehen, und die Miete läuft weiter, bis gekündigt ist.
  • Einen Auftrag statt drei. Wenn Reinigung, Räumung und Übergabe getrennt vergeben werden, zahlen Sie Anfahrten und Abstimmung mehrfach.
  • Positionen vergleichen, nicht Lockpreise. Ein Preis „ab 300 Euro“ am Telefon sagt nichts über die Rechnung. Vergleichen Sie Angebote nach Reinigung, Entsorgung, Bodenausbau und Räumung.
  • Verwertbares anrechnen lassen. Unbelastete Möbel und Gegenstände aus den übrigen Räumen können die Räumung günstiger machen.
  • Versicherer vorher fragen. Eine Zusage nach der Beauftragung ist selten.

Wie wir den Festpreis bilden

Zur Besichtigung kommt einer der beiden Geschäftsführer, Julian oder Lukas Hecht, wenn möglich gemeinsam mit dem Fachbetrieb für Desinfektion, mit dem wir zusammenarbeiten. Sie bekommen danach ein schriftliches Angebot mit Festpreis, getrennt nach Reinigung und Desinfektion, Entsorgung, Räumung und Übergabe. Den Vertrag schließen Sie mit der Freiraum Auflösungen GmbH. Wie der ganze Ablauf aussieht, steht auf der Seite Tatortreinigung in Berlin.

Häufige Fragen

Was kostet eine Tatortreinigung nach einem Todesfall?

Am Markt liegen die Preise für die Reinigung und Desinfektion nach einem natürlichen Tod meist zwischen 500 und 4.000 Euro. Nach langer Liegezeit, wenn der Bodenaufbau betroffen ist, auch bei 4.000 bis 10.000 Euro und in Einzelfällen darüber. Die Räumung der übrigen Wohnung kommt hinzu. Einen Festpreis kann seriös erst nennen, wer die Wohnung gesehen hat.

Wer zahlt die Tatortreinigung, wenn es keine Erben gibt?

Dann bestellt das Nachlassgericht in der Regel einen Nachlasspfleger, der Rechnungen aus dem Nachlass bezahlt. Der Vermieter kann diese Pflegschaft selbst beantragen. Reicht der Nachlass nicht, bleibt der Eigentümer der Wohnung meist auf den Reinigungskosten sitzen, weil er sie von niemandem zurückfordern kann.

Darf der Vermieter die Kaution für die Reinigung einbehalten?

Bei einem natürlichen Tod nach der Berliner Rechtsprechung nein. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Versterben in der Wohnung keine Pflichtverletzung ist und keinen Schadensersatz auslöst. Die Kaution musste an die Erben ausgezahlt werden (Beschluss vom 5. Oktober 2021, 66 S 7/21). Im Einzelfall klärt das ein Anwalt.

Zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung?

Meist nicht. Ein natürlicher Tod ist in den üblichen Bedingungen kein versichertes Ereignis. Manche Tarife haben aber Zusatzbausteine für außergewöhnliche Reinigungskosten. Fragen Sie vor der Beauftragung schriftlich nach und lassen Sie sich die Antwort geben, bevor Sie damit rechnen.

Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?

Für Erben zählen die Kosten in der Regel zu den Kosten der Nachlassregelung und mindern die Erbschaftsteuer. Dafür gibt es einen Pauschbetrag von 10.300 Euro ohne Einzelnachweis (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG greift hier dagegen nicht, weil die Wohnung des Verstorbenen nicht der Haushalt des Erben ist. Vermieter klären mit ihrem Steuerberater, ob die Kosten bei den Einkünften aus Vermietung zählen.

Warum nennt kaum ein Anbieter einen Preis am Telefon?

Weil der größte Kostenfaktor von außen nicht zu sehen ist: wie tief Flüssigkeiten in Matratze, Bodenbelag und Estrich gezogen sind. Ein Telefonpreis ist deshalb entweder sehr hoch angesetzt oder wird später nachberechnet. Wir nennen den Festpreis nach der Besichtigung, schriftlich und getrennt nach Reinigung, Räumung und Übergabe.

Zahlt das Sozialamt die Reinigung der Wohnung?

Das Sozialamt kann nach § 74 SGB XII die Kosten einer Bestattung übernehmen, wenn die Verpflichteten sie nicht tragen können. Die Reinigung der Wohnung gehört nicht zu den Bestattungskosten. Fragen Sie im Einzelfall vor der Beauftragung schriftlich beim zuständigen Amt nach.

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